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Aussetzung des Urteils im Fall des mutmasslichen Vergewaltigers vom Kreuzliberger-Wald

Am Donnerstag, 24. September 2009 fand vor dem Bezirksgericht Baden der Prozess gegen den mutmasslichen Vergewaltiger vom Kreuzliberger-Wald (Baden) statt. Das Urteil wurde ausgesetzt und ein weiteres psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Aus Gründen des Opferschutzes tagte die 2. Abteilung des Bezirksgerichts Baden im Fall des mutmasslichen Vergewaltigers, der im Waldgebiet des Kreuzlibergs bei Baden am 13. Juli 2006 sowie am 12. Juli 2007 Joggerinnen angefallen, sexuell genötigt und vergewaltigt haben soll, unter Ausschluss der Öffentlichkeit (inkl. Ausschluss der Medien). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem einen früheren Vergewaltigungsversuch vor, der sich im Dezember 2003 an einem anderen Ort zugetragen haben soll. Der Angeklagte bestreitet einzig den Vorfall vom Dezember 2003.

Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Freiheitsstrafe und die Anordnung der ordentlichen Verwahrung. Die Verteidigung stellte den Antrag, dass der Angeklagte für die beiden Vorfälle vom 13. Juli 2006 und 12. Juli 2007 schuldig, hingegen betreffend den Vorfall vom Dezember 2003 freizusprechen sei. Dafür sei er mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, verbunden mit einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme zu bestrafen.

Das Urteil in der Sache wurde ausgesetzt. Das Gericht hat ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten über den Täter in Auftrag gegeben.

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