Ausserordentlicher Staatsanwalt für Verfahren wegen Polizeieinsatz in Wohlen
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Der Regierungsrat hat einen ausserordentlichen Staatsanwalt für die Untersuchung des Polizeieinsatzes im Mai 2009 in Wohlen eingesetzt
Für die Durchführung eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch im Mai 2009 hat der Regierungsrat einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt. Die Einsetzung erfolgte gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts, das den Antrag der Staatsanwaltschaft Aargau guthiess.
Der Regierungsrat hat am 14. März 2012 Fürsprecher August Biedermann aus Bischofszell (TG) als ausserordentlichen Staatsanwalt für die Durchführung eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch im Mai 2009 in Wohlen eingesetzt. August Biedermann ist selbständiger Rechtsanwalt und amtete bis Ende 2010 als Präsident der Thurgauer Anklagekammer.
Er übernimmt als Staatsanwalt die Verfahrensherrschaft für das gesamte Strafverfahren. Er wird sowohl gegen den Verletzten wegen des Verdachts auf Gewalt und Drohung gegen Beamte und wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wie auch gegen die beiden Polizisten der Sondereinheit "Argus" wegen Verdachts auf einfache oder schwere Körperverletzung untersuchen. Im Rahmen der Untersuchung wird zudem zu prüfen sein, ob das Verfahren auf weitere Personen ausgedehnt werden muss.
Die Einsetzung erfolgt gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts, welches den Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Aargau gutgeheissen hat, dass ein unabhängiger Staatsanwalt die gesamten Vorkommnisse zu untersuchen habe.