Ausschüttung Kantonalbank: Regierungsrat beantragt 91 Millionen Franken
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Überschreitung der gesetzlichen Kapitalquote führt zu höherer Ausschüttung
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) erzielte im Geschäftsjahr 2015 mit 155 Millionen Franken den höchsten Gewinn ihrer Geschichte. Damit übertraf sie die gesetzlich vorgesehene Gesamtkapitalquote. Aufgrund dieses Gewinns, der soliden Kapitalbasis und der guten Aussichten beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Ausschüttung von 91 Millionen Franken.
Der regierungsrätliche Antrag liegt damit 16 Millionen Franken höher als die vom Bankrat vorgeschlagene Ausschüttung. Der Bankrat beantragte dem Regierungsrat am 16. Februar 2016, die vorgesehene Ausschüttung von 68 Millionen Franken um 7 Millionen Franken auf 75 Millionen Franken zu erhöhen.
AKB übertrifft neue Vorgaben zur Mindestkapitalisierung
Der Regierungsrat stützt seinen Antrag an den Grossen Rat auf das geänderte Gesetz über die Aargauische Kantonalbank, welches am 1. Januar 2016 in Kraft trat: Dieses hält fest, dass die Mindestanforderung des Bundes an die Gesamtkapitalquote von derzeit 12 Prozent neu um 4 Prozentpunkte übertroffen werden soll. Der zu berücksichtigende Zielwert für die Ausschüttung der AKB liegt damit neu bei 16 Prozent. Vor der Gesetzesänderung lag dieser Zielwert nur bei 13,2 Prozent.
Mit einer Gesamtkapitalquote von 16,3 Prozent übertraf die AKB per Ende 2015 die neue Ziel-Kapitalisierung um 0,3 Prozentpunkte. Die Bank hatte bisher erwartet, dieses Ziel erst im Jahr 2018 zu übertreffen.
Hohe Stabilität der AKB ist auch für die Zukunft gewahrt
Der Regierungsrat würdigt das Rekordergebnis 2015 der Kantonalbank als erfreulich. Nach Ausschüttung der 91 Millionen Franken verfügt die AKB immer noch über eine Gesamtkapitalquote von 16,2 Prozent.
Der Regierungsrat beantragt also keine Abschöpfung des gesamten überschiessenden Kapitals. Die Quote liegt damit 35 Prozent über dem regulatorischen Mindesterfordernis des Bundes von 12,0 Prozent. Die Eigenkapitalbasis der AKB ist damit sehr solide.
Die nicht vollständige Abschöpfung stellt eine Reserve von 23 Millionen Franken dar, die zukünftig eingesetzt werden kann. Dies erlaubt auch eine Verstetigung der Ausschüttungen der AKB.
Der Regierungsrat beurteilt die Marktposition der AKB als ausgezeichnet und geht weiterhin von künftig guten Geschäftserfolgen aus.
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