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Ausschreibung der Grossrats- und Regierungsratswahlen 2016 :
Unterlagen unter www.ag.ch/wabag verfügbar

Am 23. Oktober 2016 finden die Grossrats- und die Regierungsratswahlen statt. Die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden werden am 25. September 2016 durchgeführt. Interessierte können ab dem 18. März 2016 online auf wichtige Dokumente zugreifen und die notwendigen Formulare anfordern. Für die Grossratswahlen können Wahlvorschläge bis am 2. August 2016, für die Regierungsratswahlen bis am 26. August 2016 eingereicht werden. Der Wahlanmeldeschluss für die Bezirks- und Kreisbehörden ist der 29. Juli 2016.

Die Aargauer Stimmberechtigten wählen am Sonntag, 23. Oktober 2016 ihre Vertreterinnen und Vertreter auf kantonaler Ebene: 140 Grossrätinnen und Grossräte sowie die 5 Mitglieder des Regierungsrats. Auf Bezirks- und Kreisebene finden am 25. September 2016 die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Schulräte der Bezirke und Friedensrichterinnen und Friedensrichter statt.

Allfällige zweite Wahlgänge der Regierungsrats- sowie Bezirks- und Kreiswahlen finden am 27. November 2016 statt.

Gesamterneuerungswahl Grosser Rat

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 5. Januar 2016 die Zuteilung der Mandate an die Bezirke für die Gesamterneuerungswahl gemäss Antrag des Regierungsrats vorgenommen. Der Grosse Rat besteht aus 140 Mitgliedern. Wahlkreise sind die 11 Bezirke. Bezirksweise ist die folgende Anzahl Mandate zu besetzen:

Wahlkreis/BezirkAnzahl Mandate
Aarau16
Baden30
Bremgarten16
Brugg11
Kulm9
Laufenburg7
Lenzburg12
Muri7
Rheinfelden10
Zofingen15
Zurzach7
Kanton Aargau140

In den Grossen Rat wählbar sind alle Stimmberechtigten des Kantons (§ 69 Abs. 1 KV). Nur im Wahlkreis wohnhafte Stimmberechtigte können jedoch zur Wahl vorgeschlagen werden. Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Grossen Rats und des Regierungsrats oder des Obergerichts sein.

Fristen für Wahlvorschläge

Für die Anmeldungen der Kandidatinnen und Kandidaten sind vom Gesetz bestimmte Fristen vorgeschrieben: Die Parteien und politischen Gruppierungen müssen ihre Wahlvorschläge für die Grossratswahlen bis spätestens am 2. August 2016, für die Regierungsratswahlen bis spätestens am 26. August 2016 beim Kantonalen Wahlbüro einreichen. Kandidatinnen und Kandidaten der Bezirks- und Kreiswahlen müssen bis am 29. Juli 2016 die Wahlanmeldung vollzogen haben.

Unterlagen online und via Wahlbüro verfügbar

Die erforderlichen Anmeldeformulare und weiterführende Informationen können ab dem 18. März 2016 auf Anfrage beim Kantonalen Wahlbüro bezogen beziehungsweise auf dem Internet über www.ag.ch/wabag > Wahlen eingesehen und heruntergeladen werden. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt zum selben Termin.

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