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Ausgeglichener Aargauer Staatshaushalt 2015 nur dank Entlastungsmassnahmen Leistungsanalyse und Ausgleichsreserve möglich :
Regierungsrat präsentiert Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018 sowie 2. Botschaft Leistungsanalyse

Dank der Leistungsanalyse und weiterer Massnahmen im Rahmen des Budgetprozesses kann der Kanton Aargau für 2015 einen ausgeglichenen Staatshaushalt budgetieren. Der Regierungsrat hat nach der ersten Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat verschiedene Anpassungen am Massnahmenpaket vorgenommen. Aufgrund der weiterhin angespannten Finanzlage hält er vollumfänglich an den Entlastungszielen fest. Um das notwendige Entlastungspotenzial erreichen zu können, präsentiert der Regierungsrat mit der Botschaft zur 2. Beratung weitere, zusätzliche Massnahmen.

Seit der Lancierung der Leistungsanalyse vor einem Jahr haben sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für den Kanton Aargau nicht verbessert. Der Aufgaben- und Finanzplan AFP 2015–2018 zeigt, dass sich der finanzielle Handlungsspielraum weiter reduziert hat. In den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Sicherheit und Rechtsprechung ist die Aufwandentwicklung, vor allem bedingt durch externe Faktoren, nach wie vor hoch. Weiter belasten rückläufige Beteiligungserlöse (Axpo, AEW und so weiter), tiefere Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich (NFA) sowie Ungewissheit über die künftigen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank den Staatshaushalt.

Der Regierungsrat hält deshalb in der Botschaft zur 2. Beratung der Leistungsanalyse vollumfänglich an den angestrebten Entlastungszielen fest. Es geht darum, strukturelle Defizite zu verhindern und den Verfassungs- und Gesetzesauftrag "ausgeglichener Staatshaushalt" zu erfüllen. Um die Aufwandüberschüsse in den Planjahren 2016–2018 beseitigen zu können, braucht es weiterhin erhebliche Anstrengungen.

Der Aargau soll auch in Zukunft gesunde Kantonsfinanzen aufweisen, damit die wachsenden Aufgaben und Anforderungen in der geforderten Qualität erfüllt werden können. Zudem will der Regierungsrat die finanzielle Handlungsfreiheit erhalten, um weiterhin Innovationen unterstützen und fördern zu können. Das vom Regierungsrat in der Botschaft zur 2. Beratung präsentierte Massnahmenpaket der Leistungsanalyse ermöglicht die angestrebte Entlastung des Staatshaushalts, ohne dass Kernaufgaben des Staats einschneidend betroffen sind.

Massnahmenpaket wurde weiterentwickelt

Der Grosse Rat hatte in der 1. Beratung der Leistungsanalyse vier vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahmen abgelehnt. Um die notwendigen Entlastungen nach wie vor erreichen zu können, will der Regierungsrat weitere, zusätzliche Massnahmen realisieren. Zum Beispiel: Zwingender Lohnabzug bei Lehrpersonen mit fehlender Qualifikation; Reduktion gedruckte Publikationen; Geringere Erhöhung Zusatzlektionen; Gemeindebeteiligung Werkjahr; Reduktion der Leistung Weiterbildung Praxisassistenten; Reduktion der Forschungsbeiträge an die aargauischen Spitäler; Verzicht/Abschaffung Abosubventionierung Tarifverbund Nordwestschweiz; Verschiebung Lehrplan 21. Zudem wurden bei verschiedenen Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rats sowie in der Zuständigkeit des Regierungsrats Änderungen und Anpassungen vorgenommen.

Das weiterentwickelte Massnahmenpaket sieht nun 193 Massnahmen vor: 33 Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rats, 156 Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats und je 2 in der Kompetenz der Gerichte Kanton Aargau (GKA) beziehungsweise der Finanzkontrolle.

Anliegen vieler Prüfungsaufträge erfüllt

Das finanzielle Entlastungspotenzial der Leistungsanalyse beträgt aktuell rund 67 Millionen Franken für das Budgetjahr 2015, 89 Millionen Franken für das Planjahr 2016, 125 Millionen Franken für das Planjahr 2017 und 111 Millionen Franken für das Planjahr 2018. Nur dank der Massnahmen der Leistungsanalyse, der Ausgleichsreserve sowie weiteren Anstrengungen im Rahmen des Budgetprozesses konnten bei der Erarbeitung des AFP 2015–2018 ein ausgeglichenes Budget 2015 (+1,6 Millionen) erzielt und die Aufwandüberschüsse in den Planjahren entsprechend begrenzt werden (2015, -17,7 Millionen; 2017, -18,6 Millionen; 2018, -35,0 Millionen).

Der Regierungsrat nimmt im Rahmen der 2. Botschaft Leistungsanalyse zu über 50 Prüfungsaufträgen aus der ersten Beratung des Grossen Rats Stellung. Unter anderem zu den Themenbereichen "Hochwasserschutzfinanzierung durch die Aargauische Gebäudeversicherung", "Zwingender Lohnabzug bei Lehrpersonen mit fehlenden Qualifikationen", "Abschaffung des Werkjahrs – Gemeindebeteiligung", "Sammelvorlage versus Einzelvorlagen" oder "Verzicht auf Zustellung der Post an die Grossratsmitglieder in Papierform". Die grosse Mehrheit der Anliegen kann ganz oder teilweise erfüllt werden. Bei verschiedenen Prüfungsaufträgen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sie nicht zielführend sind und deshalb nicht umgesetzt werden sollen.

Gegen pauschale Reduktion des Personalaufwandes

Der Regierungsrat lehnt Forderungen nach einer pauschalen Reduktion des Personalaufwandes ab. Eine starre, rein lineare Prozentvorgabe zur Senkung des Personalaufwands würde zu einem Qualitätsverlust mit negativen Auswirkungen für Bevölkerung und Wirtschaft führen.

Diverse Studien belegen, dass der Aargau zu den Kantonen mit den tiefsten Staatsausgaben pro Kopf und der geringsten Verwaltungsdichte gehört. Das Stellenwachstum der letzten Jahre ist hauptsächlich auf externe, nicht beeinflussbare Faktoren zurückzuführen: Umsetzung von Bundesrecht (Straf- und Zivilrechtprozessordnung; Kindes- und Erwachsenenschutzrecht), kantonale Volksinitiative "Mehr Sicherheit für alle!" (Erhöhung Polizeidichte), Verbesserung der Sicherheit im Strafvollzug sowie Aufgabenwachstum in Folge des allgemeinen Bevölkerungswachstums.

Der Regierungsrat hat im Rahmen des AFP 2015–2018 zusätzlich zur Leistungsanalyse eine Reihe von Budgetmassnahmen zur Beschränkung des Personalaufwands getroffen; dazu gehört die Plafonierung des Stellenetats. Damit reduziert sich der Verwaltungspersonalaufwand im Budget 2015 gegenüber dem Budget 2014 um 1,3 Prozent von 585,7 Millionen Franken auf 578,1 Millionen Franken. In den Planjahren 2016–2018 kann er stabil gehalten werden. Der Regierungsrat versteht die Überprüfung des Personalaufwands als Dauerauftrag. Er wird im Rahmen der Erarbeitung des AFP 2016–2019 die Wachstumsbeschränkung des Personalaufwands weiterführen.

Beratung im Grossen Rat am 25. November 2014

Vor den Sommerferien stimmte der Grosse Rat in der Detailberatung der 1. Botschaft dem Entwurf des Dekrets 1 über die Umsetzung der Leistungsanalyse grossmehrheitlich zu. Danach lehnte er mit 71 zu 61 Stimmen den Hauptantrag 2 ab, das Dekret 1 zum Beschluss zu erheben (ausgenommen die mit Prüfungsanträgen ergänzten massnahmenbezogenen Dekretsanpassungen). Aus formellen Gründen konnte die Abstimmung zum Hauptantrag 2, trotz entsprechendem Antrag im Ratsplenum, nicht wiederholt werden. Der Regierungsrat unterbreitet nun mit der Botschaft zur 2. Beratung jene Elemente des Dekrets 1, denen damals in der Detailberatung zugestimmt worden ist, erneut dem Grossen Rat.

Die mit der Leistungsanalyse zusammenhängenden Dekretsänderungen sollten per 1. Januar 2015 beziehungsweise 1. August 2015 (bei den Änderungen im Bildungsbereich) in Kraft gesetzt werden können, damit sie ihre Entlastungswirkung bereits für das Budgetjahr 2015 erzielen können. Die Gesetzesänderungen entfalten ihre Wirkung ab Planjahr 2016, die Inkraftsetzung muss somit spätestens am 1. Januar 2016 beziehungsweise im Bildungsbereich am 1. August 2016 erfolgen. Diese Zielsetzungen sind gemäss Zeitplan realisierbar, unabhängig davon ob das Volks- oder das Behördenreferendum ergriffen wird. Die 2. Beratung im Grossen Rat findet am 25. November 2014 statt.

Ausgeglichenes Budget 2015

Hohe Kostendynamik, markante Zusatzbelastungen, sinkende Staatsquote
Das Budget 2015 weist in der Finanzierungsrechnung einen Ertragsüberschuss von 1,6 Millionen Franken aus. Dank Entnahmen aus der Ausgleichsreserve sowie durch die im Jahr 2015 nachhaltig wirksamen Entlastungen von 67 Millionen aufgrund der Leistungsanalyse konnte ein positiver Saldo erreicht werden.
In den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales und Rechtsprechung ist nach wie vor mit einer hohen Kostendynamik und steigendem Aufwand – vielfach aufgrund von Bundesvorgaben – zu rechnen. Verschärft wird die Situation durch den im Jahr 2014 ausfallenden und auch im Jahr 2015 nicht budgetierten Anteil an der Gewinnausschüttung der Schweizer Nationalbank. Eine markante neue Zusatzbelastung wird ab 2016 für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs erwartet, dies aufgrund der im Februar 2014 per Volkabstimmung angenommenen FABI-Vorlage und der darin vorgesehenen Einlage der Kantone in den Bahninfrastrukturfonds BIF.
Vor diesem Hintergrund gestaltete sich der Budget- und Planungsprozess sehr herausfordernd. Gegenüber dem letzten AFP-Prozess hat sich der finanzielle Handlungsspielraum weiter reduziert. Trotz der schwierigen Ausgangslage hat der Regierungsrat am Ziel einer ausgeglichenen Finanzierungsrechnung festgehalten und die dafür nötigen, sehr anspruchsvollen Vorgaben beschlossen und umgesetzt.
Erfreulich ist, dass die Staatsquote während der ganzen Planperiode sinkt. Dies kann als klares Zeichen gedeutet werden, dass mit dem vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan das Aufwandwachstum stabilisiert werden konnte. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die Massnahmen der Leistungsanalyse.
Gegenüber dem Vorjahr bleibt der Steuerfuss für die natürlichen Personen unverändert. Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird der in den Jahren 2010–2014 ausgesetzte Zuschlag für juristische Personen zugunsten des Finanzausgleichsfonds auf 5 Prozent festgesetzt. Auch mit der beschlossenen Milderung beim Einkommens- und Gewinnsteuertarif ab 2015 respektive 2016 wird mit einem konstanten Wachstum der Steuereinnahmen von jährlich 3 Prozent gerechnet.
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