Ausgeglichener Aargauer Staatshaushalt 2014 – Entlastungsmassnahmen für die Planjahre 2015 bis 2017
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Regierungsrat präsentiert das Budget 2014 sowie das Ergebnis seiner Leistungsanalyse
Das Budget 2014 des Kantons Aargau weist einen Ertragsüberschuss von 1,4 Millionen Franken auf. Der Regierungsrat informierte im Zusammenhang mit der Botschaft zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014–2017 auch über die finanzpolitischen Herausforderungen für den Kanton Aargau. Dank Ausgleichsreserve und Entlastungsmassnahmen aus einer systematischen Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (siehe Kasten) kann der Staatshaushalt auch in den Planjahren 2015–2017 ausgeglichen gestaltet werden.
Die längerfristigen Auswirkungen der europäischen Finanz- und Schuldenkrise sowie das anhaltende Aufgaben- und Ausgabenwachstum führen auch im Kanton Aargau zu veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Der Regierungsrat und die Staatsverwaltung handeln und gehen diese Herausforderungen aktiv an. Der Aargau soll auch in Zukunft gesunde Kantonsfinanzen aufweisen, damit er die weiterhin wachsenden Aufgaben und Anforderungen in der geforderten Qualität bewältigen kann.
Der Regierungsrat hat deshalb im Zusammenhang mit der Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans 2014–2017 (AFP) eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Staatskanzlei beauftragt, die vom Kanton erfüllten Aufgaben und erbrachten Leistungen einer umfassenden, systematischen Analyse zu unterziehen (siehe Kasten). Er hat daraus rund 200 Massnahmen definiert, mit denen in den Planjahren 2015–2017 Entlastungen in der Höhe von bis zu 120 Millionen Franken pro Jahr erzielt werden sollen (2015 ca. 55 Millionen Franken, 2016 ca. 80 Millionen Franken, 2017 ca. 120 Millionen Franken).
Das Massnahmenpaket der Leistungsanalyse und die Mittel aus der Ausgleichsreserve ermöglichen es, den Aargauer Staatshaushalt auch in den nächsten Jahren – wie von Verfassung und Gesetz verlangt – ausgeglichen zu gestalten. Zudem kann damit auch finanzieller Spiel- und Handlungsraum für die Umsetzung der politischen Schwerpunkte des Regierungsrats sowie für künftige Entwicklungen und Innovationen geschaffen werden. Die Entlastungsmassnahmen führen voraussichtlich zu einem Abbau von rund dreissig Stellen, der wenn möglich über Fluktuation aufgefangen wird. Bei den Lehrpersonen werden rund hundert Stellen weniger aufgebaut als durch die Veränderungen und das Wachstum im Schulwesen ursprünglich geplant.
Der Regierungsrat stuft das Ergebnis des Aufgaben- und Finanzplans 2014–2017 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen als erfreulich ein. Dank der rollenden Planung, der Wirksamkeit der Ausgleichsreserve sowie der frühzeitig ergriffenen Gegenmassnahmen kann dem Grossen Rat für das Budgetjahr 2014 und die Planjahre 2015–2017 ein finanziell ausgeglichener AFP vorgelegt werden.
Ausgeglichenes Budget 2014
Die Finanzierungsrechnung des Budgets 2014 weist einen Ertragsüberschuss von 1,4 Millionen Franken aus. Der positive Saldo wird durch Mittel aus der Ausgleichsreserve sowie kurzfristig wirksame Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich rund 60 bis 80 Millionen Franken ermöglicht.
Das Wirtschaftswachstum dürfte 2014 aufgrund positiver Wachstumsimpulse leicht höher liegen als 2013. Mit 2,2 Prozent liegt das reale Wachstum des Aargauer Bruttoinlandprodukts über dem angenommenen Potenzialwachstum von 1,8 Prozent. Der Aufwand steigt im Budgetjahr um 3,3 Prozent auf 5,023 Milliarden Franken an.
Besonders markant ist die Aufwandsteigerung in den Bereichen Lehrerlöhne (+22,4 Mio. Franken), Wohnen und Tagesstruktur Erwachsene (+17,4 Mio. Franken), Hochschulbeiträge (+16,1 Mio. Franken) und Ergänzungsleistungen AHV/IV (+15,0 Mio. Franken).
Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Steuerfüsse unverändert. Damit wird die im Zuge der NFA-Umsetzung 2008 beschlossene Senkung des Steuerfusses von fünf Prozentpunkten weitergeführt. Für die durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne der Zentralverwaltung sind im Budgetjahr und im Planjahr 2015 0,5 Prozent und in den Planjahren 2016 und 2017 1,5 Prozent vorgesehen.
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Weiterhin gesunde Kantonsfinanzen dank Leistungsanalyse
Entlastungsmassnahmen für die Planjahre 2015–2017
Regierungsrat und Staatsverwaltung gehen die aus der internationalen Finanz- und Schuldenkrise sowie dem Aufgaben- und Ausgabenwachstum entstehenden finanzpolitischen Herausforderungen aktiv an. Dies mit dem Ziel, den Haushalt des Kantons Aargau auch mittel- und längerfristig ausgeglichen gestalten zu können. Zudem will der Regierungsrat die finanzielle Handlungsfreiheit erhalten, um weiterhin Innovationen unterstützen und fördern zu können.
Schon zu Beginn der Planung für den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014–2017 zeigte sich, dass ohne gezielte und rasch wirksame Gegenmassnahmen in den nächsten Jahren hohe Defizite entstehen würden. Insbesondere verschiedene externe Faktoren wie schlechtere Konjunkturaussichten, die hohe Kostendynamik bei den Bildungsausgaben, die hohen Kosten im Sozial- und Gesundheitswesen, die rückläufigen Dividenden aus Beteiligungen des Kantons sowie die im Vergleich zu früheren Jahren tieferen Ausschüttungen der Nationalbank belasten den Staatshaushalt stark. Der Regierungsrat hat deshalb kurzfristig wirksame Entlastungsmassnahmen für das Budget 2014 beschlossen und zudem eine nachhaltig wirkende Leistungsanalyse mit einem substanziellen Entlastungspotenzial lanciert. Der Regierungsrat setzte dazu eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Staatskanzlei ein.
Die im Rahmen der Leistungsanalyse beschlossenen und geplanten Massnahmen entlasten den Staatshaushalt des Kantons Aargau in den drei AFP-Planjahren 2015–2017 um jährlich bis zu 120 Millionen Franken (55 Millionen Franken im Jahr 2015, 80 Millionen Franken im Jahr 2016 und 120 Millionen Franken im Jahr 2017). Mit dieser Entlastung und den Mitteln der Ausgleichsreserve kann bis 2017 ein ausgeglichener Staatshaushalt geplant werden. Falls sich die allgemeine Wirtschaftslage und die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren nicht verbessern, ist ab 2018 eine moderate Erhöhung der Kantonssteuern zu prüfen.
Verfassung und Gesetz verlangen ausgeglichenen Haushalt sowie permanente Überprüfung von Aufgaben und Leistungen
Der Kanton Aargau weist einen Jahresetat von zirka 5 Milliarden Franken auf und beschäftigt in der Staatsverwaltung rund 4'400 Personen, zusammen mit den Lehrkräften insgesamt 12'000 Personen. Sämtliche Aufgaben- und Leistungsbereiche der Staatsverwaltung und des Schulwesens wurden in den letzten Monaten im Detail überprüft. Mit dieser Leistungsanalyse wird auch ein Verfassungs- und Gesetzesauftrag erfüllt: Die Verfassung des Kantons Aargau und das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen verlangen, dass alle Aufgaben und Ausgaben des Staats "laufend auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und ihre Tragbarkeit hin zu überprüfen" sind. Zudem sei der Finanzhaushalt "sparsam, wirtschaftlich, konjunkturgerecht und auf die Dauer ausgeglichen zu führen"; die Einhaltung dieser Grundsätze sei ausreichend zu kontrollieren.
Systematische, umfassende und fundierte Analyse und klare Bewertungskriterien
Bei der Leistungsanalyse wurden die bisher vom Kanton erbrachten Leistungen und erfüllten Aufgaben nach folgenden sachlichen Gesichtspunkten untersucht und mit einem Kriteriensystem bewertet:
- Welche Aufgaben deckt der Kanton Aargau mit den erbrachten Verwaltungsleistungen ab?
- Welche Bedürfnisse der Bürger werden mit diesen Leistungen tatsächlich befriedigt?
- Wie wirtschaftlich und kostengünstig werden diese Leistungen erbracht?
- Wer kann eine Aufgabe am besten und kostengünstigsten erfüllen?
- Werden die Kosten der Leistungen vom Verursacher getragen
Dieses systematische und umfassende Vorgehen bildete eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Regierungsrat. Er definierte unter Abwägung aller Aspekte rund 200 Massnahmen, die zu einer Entlastung des Staatshaushalts führen, ohne dass Kernaufgaben des Staats einschneidend betroffen werden.
Die Leistungsanalyse diente denn auch dazu, die Aufgaben- und Leistungspalette bezüglich Notwendigem und Wünschbarem zu überprüfen. Für knapp einen Viertel der Massnahmen braucht es Gesetzes- oder Dekretsänderungen und damit die Zustimmung des Grossen Rats und gegebenenfalls Volksentscheide an der Urne. Die vom Regierungsrat definierten Massnahmen betreffen Aufgaben und Leistungen in allen Departementen und der Staatskanzlei (siehe separate Liste).