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Ausbildungsverpflichtung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen :
Über die Hälfte der Institutionen erfüllt die Anforderungen

Über die Hälfte der Institutionen erfüllt die Anforderungen

Alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen sind im Kanton Aargau zur Ausbildung einer angemessenen Anzahl von Gesundheitsfachpersonen verpflichtet. Die Ausbildungsverpflichtung gilt in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen, die primär in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern und Klientinnen und Klienten stehen. Es handelt sich insbesondere um folgende Berufe: Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe), Assistentin/Assistent Gesundheit (AGS), Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter und andere. Die Ausbildungsverpflichtung soll einen Beitrag leisten, dass für die Zukunft genügend Fachkräfte für die Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen werden.

Entscheidend ist das Ausbildungspotenzial

Für jeden Leistungserbringer wird anhand der angestellten Gesundheitsfachpersonen das Ausbildungspotenzial im jeweiligen Gesundheitsberuf ermittelt und mit einer Punktzahl hinterlegt. Es resultiert pro Leistungserbringer das sogenannte Ausbildungspunkte-Soll. Jeder Leistungserbringer kann selber bestimmen, in welchen Gesundheitsberufen er wie viele Personen ausbildet. Massgebend ist allein die Erfüllung des gesamten Ausbildungspunkte-Solls in einem Jahr. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Lernende in einem Ausbildungsverbund gemeinsam mit einem anderen Betrieb zu beschäftigen oder Ausbildungsleistungen (Punkte) bei einem anderen Leistungserbringer einzukaufen.

Leistungserbringer, welche die festgelegte Ausbildungspunktezahl nicht erreichen, haben seit Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen im Gesundheitsgesetz (1. Januar 2016) einen Malus (Ersatzabgabe) in eine Spezialfinanzierung einzubezahlen. Daraus können Betriebe, welche das festgelegte Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, einen Bonus erhalten. Im Rahmen der verfügbaren Mittel können weitere Beiträge gewährt werden, so namentlich an die Kosten für überbetriebliche Kurse und vergleichbare dritte Lernorte sowie an die Kosten der nicht betriebsinternen Nachhol- und Weiterbildung.

DGS, OdA GS Aargau und Leistungserbringer

Die Ausgestaltung der Ausbildungsverpflichtung im Kanton Aargau wurde in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern erarbeitet. Die fachliche und praktische Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung erfolgt durch die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau (OdA GS Aargau) in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern, womit eine praxisnahe Umsetzung gewährleistet ist. Jeder Leistungserbringer kann seine Daten einfach und mit wenig Aufwand auf der Website der OdA GS Aargau (Online-Tool) eingeben. Die Daten werden danach plausibilisiert und zur abschliessenden Überprüfung und Visierung dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) vorgelegt. Im Anschluss daran werden seitens DGS mittels Verfügung der Bonus beziehungsweise Malus des Vorjahres und die Soll-Ausbildungspunkte des Folgejahres festgelegt.

54 Prozent erfüllen, 40 Prozent nicht

Nach einer Einführungsphase hat das DGS in diesen Tagen 177 Verfügungen an die unterschiedlichen Leistungserbringer verschickt. Dabei handelt es sich um die Abrechnung des Soll-Ist-Zustands für das Jahr 2015 sowie die Festlegung der Soll-Werte für die Jahre 2016 und 2017. Die Auswertung für das vergangene Jahr zeigt:

  • Von den 177 Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen haben 96 einen Bonus (54 Prozent), 71 einen Malus erwirtschaftet (40 Prozent); 10 befinden sich im Toleranzbereich von 5 Prozent minus.
  • Von den 22 Spitälern befinden sich 17 im Bonus-, 5 im Malus-Bereich
  • Von den 89 Pflegeheimen befinden sich 51 im Bonus-, 31 im Malus-Bereich
  • Von den 66 Spitex-Organisationen befinden sich 28 im Bonus-, 35 im Malus-Bereich

Bonus wird nach Rechtskraft verteilt

Insgesamt steht aufgrund der eingehenden Malus-Zahlungen ein Bonus-Betrag von rund 1 Million Franken zur Verfügung, der nach Rechtskraft der Verfügungen anteilsmässig auf die einzelnen Institutionen verteilt wird. Der höchste effektiv auszahlbare Bonus liegt bei rund 240'000 Franken, der höchste Malus bei rund 105'000 Franken.

Das DGS stellt fest, dass die Ausbildungsverpflichtung ihren Sinn und Zweck erfüllt, indem die Ausbildungsleistungen sowohl im Spital-, als auch im Pflegebereich gestiegen sind. Bei den Spitexbetrieben ist ein markanter Anstieg der Ausbildungsleistungen zu verzeichnen, es besteht jedoch nach wie vor verbreitet Nachholbedarf. Die Entwicklung der Ausbildungsleistungen über alle Betriebe und Berufe zeigt seit der Einführung im Jahr 2013 eine deutliche Steigerung und wird mit der Umsetzung des Bonus-Malus-Systems ab diesem Jahr konsequent fortgeführt. Die Institutionen nehmen ihre Ausbildungspflicht dabei offensichtlich ernst und setzen sie mehrheitlich konsequent um.

  • Departement Gesundheit und Soziales