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Auflagen zur Abrechnung des Projektierungskredits Turnhallen-Neubau in Dürrenäsch :
Pflichtwidriges Verhalten von Gemeinderat und Finanzkommission

Der Regierungsrat verpflichtet den Gemeinderat Dürrenäsch, die Abrechnung des Projektierungskredits für den Turnhallen-Neubau an der nächsten Gemeindeversammlung nochmals zu traktandieren. Für den Fall, dass die Vorlage erneut abgelehnt werden sollte, muss der Gemeindeversammlung ein Kreditantrag für eine externe Untersuchung und zur Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche der Gemeinde gegenüber den pflichtwidrig handelnden Organen vorgelegt werden.

Der Regierungsrat verpflichtet den Gemeinderat Dürrenäsch, die Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung über die wesentlichen Punkte seines Entscheids zu informieren. Er hat diesen öffentlich aufzulegen und der Gemeindeversammlung die Abrechnung des Projektierungskredits für den Turnhallen-Neubau nochmals zur Beschlussfassung und damit zur Erteilung der Décharge vorzulegen.

Externe Untersuchung und Abklärung von Schadenersatzansprüchen

Gleichzeitig hat der Gemeinderat für den Fall, dass die Kreditabrechnung ein weiteres Mal nicht genehmigt werden sollte, den Stimmberechtigten einen Kredit in der Höhe von 40'000 Franken für eine externe Untersuchung und zur Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche der Gemeinde gegenüber den pflichtwidrig handelnden Organen vorzulegen. Werden sowohl die Kreditabrechnung als auch der Kredit für eine externe Untersuchung abgelehnt, gilt die Kreditabrechnung als erledigt. Des Weiteren muss der Gemeinderat Dürrenäsch bis am 31. Dezember 2016 im Rahmen des internen Kontrollsystems ein wirksames Projektcontrolling einführen.

Die Finanzkommission wird verpflichtet, für die Prüfung der Jahresrechnung 2016 eine inhaltliche und zeitliche Planung zu erstellen und diese bis zum 31. März 2017 der Gemeindeabteilung vorzulegen.

Kreditabrechung wurde zweimal abgelehnt

Die Stimmberechtigten von Dürrenäsch hatten an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2012 einen Projektierungskredit von 150'000 Franken für einen Turnhallen-Neubau bewilligt. Nachdem das Bauprojekt verworfen worden war, hat der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Abrechnung für den Projektierungskredit in der Höhe von 432'313.35 Franken, also mit einer Überschreitung von 282'313.35 Franken, unterbreitet. Diese hat die Kreditabrechnung sowohl an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 wie auch an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. Januar 2016 abgelehnt. Nach einer zweimaligen Rückweisung einer Kreditabrechnung hat gemäss Gemeindegesetz der Regierungsrat darüber zu entscheiden.

Gemeinderat und Finanzkommission haben sich nicht vorschriftsgemäss verhalten

Die Abklärungen haben ergeben, dass die Kreditabrechnung – abgesehen von ein paar kleineren Mängeln – zahlenmässig in Ordnung ist. Hingegen hat der Regierungsrat festgestellt, dass sich Gemeinderat und Finanzkommission pflichtwidrig verhalten haben. Der Gemeinderat hat es unterlassen, bei der Gemeindeversammlung einen Zusatzkredit einzuholen. Die Finanzkommission als Kontrollorgan hat die Kreditabrechnung nicht vorschriftsgemäss geprüft und keine Feststellung zur Kreditüberschreitung gemacht.

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