Aufhebung der Bienensperre im Freiamt
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Kanton gibt Entwarnung
In und um Bünzen dürfen die Bienenvölker wieder frei gehandelt werden. Der Kanton hebt sein Verbot vom 6. Juni auf.
Das Kantonale Veterinäramt teilt mit, dass im Freiamt keine weiteren Bienenvölker mit der bösartigen Faulbrut verseucht sind. Dies haben die in den letzten zweieinhalb Monaten durchgeführten Kontrollen ergeben.
Die Krankheit war Anfang Juni in einem Bienenstand in Bünzen festgestellt worden. Am 6. Juni 2001 hatte das Kantonale Veterinäramt verfügt, dass aus dem betroffenen Bienenstand sowie in einem Umkreis von 2 km um Bünzen keine Bienenvölker mehr verstellt (ausserhalb des Bienenstands verbracht) werden durften. Vom Verbot waren 11 Imker betroffen. Dieses Verbot konnte am 27. August wieder aufgehoben werden. Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die für den Menschen ungefährlich ist, unter den Bienenvölkern aber grossen Schaden verursachen kann.