Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
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Aufhebung der entsprechenden Gesetze (GAT I und III) geht in die Vernehmlassung
Der Grosse Rat hat das Projekt Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden abgeschlossen. Er verzichtet auf eine Verlängerung der Übergangsregelung und hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Aufhebung der entsprechenden Gesetze (GAT I und III) durchzuführen.
Der Grosse Rat nahm am 12. Januar 2010 den zweiten Bericht zu den Auswirkungen des Projekts Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zur Kenntnis und setzte den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten auf 35 Prozent fest. Er verzichtete auf eine weitere Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen des Projekts. Das 1996 gestartete Projekt ist damit abgeschlossen.
Die nicht mehr erforderlichen Gesetze GAT I und GAT III können aufgehoben werden. Das Gesetz GAT II wurde bereits durch das GAT III aufgehoben. Die einzelnen Bestimmungen sind in Spezialgesetze eingeflossen.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind überdies verschiedene Grundsätze zur Aufgabenteilung in die Bundesverfassung aufgenommen worden, die für die Beziehungen zwischen allen staatlichen Ebenen und somit auch für das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden Geltung haben. Daher erübrigen sich auch die in GAT I festgehaltenen Grundsätze zur Aufgabenteilung.
Die Aufhebung der Gesetze muss im ordentlichen Verfahren erfolgen. Deshalb hat der Regierungsrat das Departement Volkswirtschaft und Inneres ermächtigt, eine Vernehmlassung durchzuführen. Alle interessierten Personen und Organisationen können zur geplanten Aufhebung Stellung nehmen. Die Vernehmlassung läuft bis am 10. März 2010.