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Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden kommt weiter voran :
Regierungsrat fällt wichtigen Zwischenentscheid

Am 19. April 2000 hat der Regierungsrat 57 Reformvorschläge des paritätisch aus Gemeinde- und Kantonsvertretungen gebildeten Leitungsorgans zur Weiterbearbeitung verabschiedet. Bereits Ende Jahr soll ein erstes Paket mit 31 Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben werden.

Die verbesserte Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und seinen Gemeinden soll im Kanton Aargau zur Uebereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung führen - und damit zu sachgerechteren, effizienteren und bürgernäheren Dienstleistungen. Nach ausführlicher Beratung hat der Regierungsrat den von der paritätischen Projektorganisation Kanton - Gemeinden gemeinsam erarbeiteten 57 Reformvorschlägen - als Grundlage für die nun folgende Konkretisierung und Umsetzung - zugestimmt.

Vorgesehen ist, ein erstes Paket von 31 nicht allzu komplexen Massnahmen bereits Ende dieses Jahr in die Vernehmlassung zu geben und anschliessend möglichst schnell zu realisieren. Da dieses Paket nur geringfügige finanzielle Auswirkungen hat, sind noch keine Ausgleichsmechanismen erforderlich.

Parallel dazu sollen weitere 26, teilweise äusserst komplexe Reformvorschläge soweit konkretisiert werden, dass die rechtlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Konsequenzen ihrer Umsetzung evaluiert werden können. Bei diesen Arbeiten ist massgebend, dass die Finanzlasten von der Ebene getragen werden, welche auch über das Ausmass der Aufgabenerfüllung entscheidet. Dementsprechend sind auch die demokratischen Entscheidungsstrukturen zu überprüfen.

Da dieses zweite Paket grosse finanzielle Verschiebungen - auch zwischen einzelnen Gemeinden - bringen wird, soll gleichzeitig der gesamte Finanz- und Lastenausgleich grundlegend überprüft werden.

In diesem Zusammenhang sollen auch gemeindeorganisatorische Fragen sowie neue Zusammenarbeitsformen geprüft werden.

Für das ganze Paket gilt der Grundsatz der Kostenneutralität, damit weder Kanton noch Gemeinden durch die Aufgabenentflechtung über Gebühr zusätzlich belastet werden.

Die Aufgabenteilung ist nicht nur ein ökonomisches sondern auch ein eminent staatspolitisches Projekt, das vom Kanton Aargau und seinen Gemeinden gemeinsam und im Konsens erarbeitet wird und daher eine besondere Tragfähigkeit hat.

Gemeinsam mit ähnlichen Vorhaben in anderen Kantonen sowie dem Projekt Neuer Finanzausgleich Bund - Kantone wird es zu einer Revitalisierung des Föderalismus beitragen und erlauben, den Weg in das neue Jahrtausend gestärkt und in vermehrter Eigenverantwortung in Angriff zu nehmen.

  • Staatskanzlei