Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden 3. Paket
:
Erste Lesung der Kommission des Grossen Rates abgeschlossen
Die Kommission hat die Reformen des 3. Pakets beraten. Die regierungsrätlichen Anträge wurden mit einigen Änderungen gutgeheissen. So soll unter anderem bei der Finanzierung der Schulleitungen der gleiche Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden angewendet werden wie beim Personalaufwand der Volksschulen. Den Aufgabenverschiebungen hat die Kommission hingegen voll zugestimmt.
Die Übertragung der Schulpsychologischen Dienste, der Berufsberatung, der Suchtprävention und Suchtberatung auf den Kanton wurde gutgeheissen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen zur Umsetzung in den Dekreten, die in der zweiten Beratung behandelt werden. Unbestritten waren die Kantonalisierungen der Restkosten beim Vollzug strafrechtlicher Massnahmen sowie bei den Sonderschulen und Heimen. Diskussionslos erfolgte die Zustimmung zur Kantonalisierung der bisherigen Gemeindebeiträge an die AHV/IV-Grundleistungen und Ergänzungsleistungen sowie an die AHV-Mindestprämien. Gutgeheissen hat die Kommission ferner die Abschaffung der Kantonsbeiträge an Altersheimbauten und die Altersheimbauberatung durch den Kanton.
Gemeindebeteiligung am Personalaufwand der Volksschulen
Zum Ausgleich der Belastung des Kantons als Folge der Aufgabenverschiebungen beteiligen sich die Gemeinden neu am Personalaufwand der Volksschulen. Neu werden die Kindergartenlehrpersonen vom Kanton entlöhnt. Entgegen dem regierungsrätlichen Antrag hat die Kommission einstimmig beschlossen, beim Personalaufwand der Schulleitungen den gleichen Kostenteiler anzuwenden wie beim übrigen Personalaufwand der Volksschulen.
Finanz- und Lastenausgleich
Die Kommission hat sämtlichen Änderungen des Finanz- und Lastenausgleichs zugestimmt. Eine Übergangsregelung soll für vier Jahre sicherstellen, dass keine Gemeinde als Folge der Aufgabenteilung mehr als 5 % belastet oder entlastet wird. Gemäss Beschluss der Kommission kann der Grosse Rat diese Übergangsregelung unbefristet verlängern. Der Regierungsrat sah eine maximale Verlängerung um vier Jahre vor.
WOV und Benchmarking in den Gemeinden
Neu können die Gemeinden WOV nicht mehr nur als Versuch, sondern auf Dauer einführen. Hingegen hat eine knappe Kommissionsmehrheit eine Bestimmung abgelehnt, die dem Kanton eine Unterstützung des bereits von 22 Gemeinden betriebenen Benchmarking ermöglicht hätte.
Übergangsrecht bei Gemeindezusammenschlüssen
Der Regierungsrat soll die Verschuldung zusammenschlusswilliger Gemeinden bis maximal zum kantonalen Durchschnitt ausgleichen können. Damit soll die weniger hoch verschuldete Gemeinde bei einem Zusammenschluss keine Nachteile in Kauf nehmen müssen. Zudem wird die Anrechnung des Grundbeitrags bei Zusammenschlüssen geregelt.
Schlussabstimmungen und Ausblick
Die Änderung der Kantonsverfassung betreffend Gemeindebeteiligung am Personalaufwand der Volksschulen wurde mit 14 zu 0 Stimmen beschlossen. Das Gesetz zur Aufgabenteilung (GAT III) einschliesslich Finanz- und Lastenausgleich wurde mit 10 zu 1 Stimme gutgeheissen. WOV in den Gemeinden passierte mit 14 zu 0 Stimmen. Das Übergangsrecht bei Gemeindezusammenschlüssen schliesslich wurde mit 11 zu 3 Stimmen beschlossen. Die Plenumsberatung findet voraussichtlich am 24. August 2004 statt.