Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 im Zeichen der Haushaltsanierung
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Regierungsrat verabschiedete AFP-Botschaft und 2. Botschaft Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen zuhanden des Grossen Rats
Der Aufgaben- und Finanzplan AFP 2018–2021 stellt einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Sanierung des Aargauer Staatshaushalts dar. Im Budget und in den Planjahren sind erstmals die Massnahmen des Sanierungskonzepts abgebildet. Der Regierungsrat informiert mit dem "Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung August 2017" über den Stand der Planungs- und Umsetzungsarbeiten. Er verabschiedete gleichzeitig auch die 2. Botschaft Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen, die für den Haushaltsausgleich von zentraler Bedeutung ist, sowie die Botschaft Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2017, II. Teil. An der AFP-Medienkonferenz wurde auch die von BAK-Basel erstellte Analyse des Wirtschafts- und Steuerpotenzials im Kanton Aargau präsentiert (siehe Kasten).
Der Regierungsrat hatte Mitte Mai 2017 die Gesamtsicht Haushaltsanierung vorgestellt. Mit dem Sanierungskonzept sollen die in eine Schieflage geratenen Kantonsfinanzen in den nächsten Jahren nachhaltig saniert werden. Es geht um die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der Grössenordnung von bis zu 250 Millionen Franken jährlich. Zum einen werden kurzfristig wirksame Massnahmen realisiert. Zum andern sind auf der Aufwandseite mittel- und längerfristig wirksame Reformvorhaben geplant, und auf der Ertragsseite ist unter anderem eine Steuererhöhung ab 2019 vorgesehen.
Im Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 sind nun die kurz- und mittelfristig wirksamen Massnahmen sowie ein Teil der Reformvorhaben abgebildet. "Dies ist ein wichtiger Schritt zur Gesundung des Aargauer Staatshaushalts", betonte Finanzdirektor Markus Dieth an der Medienkonferenz, "der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein ausgeglichenes Budget 2018 sowie einen ausgeglichenen Haushalt in den Planjahren 2019–2021." Dank der Gesamtsicht Haushaltsanierung könne nun das Kantonsparlament die vorgeschlagenen Massnahmen in einem grösseren Zusammenhang einordnen, gewichten und gegeneinander abwägen. Sie ermögliche eine finanzpolitische Grundsatzdiskussion.
Eckwerte des AFP 2018–2021
Der Aufgaben- und Finanzplan weist folgende finanziellen Eckwerte auf:
- Das Budget 2018 wie auch die Planjahre 2019–2021 sind mit einer schwarzen Null ausgeglichen.
- Der AFP geht für die kommenden Jahre von einem relativ stabilen und robusten Wirtschaftswachstum aus. Für die Jahre ab 2018 wird ein reales Wachstum des Bruttoinlandprodukts von 1,8 Prozent erwartet.
- Nach bereits drei Nullrunden für das Personal wird dem Grossen Rat für das Budget 2018 eine Lohnerhöhung von 1 Prozent beantragt. Zudem soll auf die Ende der 90er Jahre eingeführte Budgetierung des Mutationseffekts beim kantonalen Personal und bei den Lehrpersonen verzichtet werden. Die bisherige Praxis ist im interkantonalen Vergleich unüblich und führte aufgrund der Nullrunden in den vergangenen Jahren zu einer kontinuierlichen Senkung der Lohnsumme.
- Der ordentliche Kantonssteuerfuss für das Budget 2018 beträgt gemäss Antrag des Regierungsrats weiterhin 94 Prozent. Über die in den Planjahren vorgesehene Steuerfusserhöhung wird der Grosse Rat mit Budget 2019 zu entscheiden haben.
- Der bereinigte Gesamtaufwand steigt im Budget 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent. Ein besonders grosses Aufwandwachstum ist weiterhin in der Spitalfinanzierung zu verzeichnen.
- Bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen wird für 2018 ein gegenüber dem Budget 2017 um 26,2 Millionen Franken bzw. 1,5 Prozent höherer Ertrag erwartet. Darin ist jedoch der Steuerfussabtausch mit den Gemeinden von 3 Prozent im Zusammenhang mit der Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden enthalten. Steuerfussbereinigt muss bei den natürlichen Personen mit tieferen Erträgen als im Vorjahr gerechnet werden. Ebenso liegt die Steuerprognose bei den juristischen Personen für das Budget 2018 tiefer als noch für das Budget 2017. Mit der ab 2019 vorgesehenen Steuerfusserhöhung könnte in den Planjahren die für die Finanzierung der Aufgabenerfüllung notwendigen Steuererträge bei einer stabilen Steuerquote wieder erreicht werden.
Mit AFP 2018–2021 beginnt Umsetzung der Gesamtsicht Haushaltsanierung
Der AFP 2018–2021 stellt eine wichtige Etappe in der langfristig ausgerichteten Haushaltsanierung dar. Vor dem Hintergrund einer drohenden Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Franken beurteilt der Regierungsrat das Ergebnis des diesjährigen Budgetprozesses positiv. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass dieses Ergebnis nur dank kurzfristiger unterstützender Finanzmassnahmen zustande kommt.
Diese Überbrückung ist aus einer Gesamtsicht jedoch von entscheidender Bedeutung, da die langfristig ausgerichteten Reformvorhaben ihre Entlastungswirkung erst in einigen Jahren entfalten werden. Diese sind deshalb nun mit Nachdruck voranzutreiben. Die Sanierung des Finanzhaushalts kann jedoch nur gelingen, wenn die Vorhaben von den politischen Kräften und Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons mitgetragen werden. Um mehrheitsfähige Lösungen finden zu können, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen den politischen Parteien und Organisationen.
2. Botschaft Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen
Der Grosse Rat hat die Sanierungsmassnahmen 2018, die eine Gesetzesänderung erfordern, am 27. Juni 2017 in 1. Lesung beraten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des übergreifenden Sanierungskonzepts Gesamtsicht Haushaltsanierung. In der Gesamtabstimmung stimmte er den beiden Massnahmen S18-410-1 "Befristete Aussetzung Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten" respektive der entsprechenden Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) sowie S18-425-1 "Einführung von kostendeckenden Gebühren im Mahnwesen" beziehungsweise der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes (StG) zu. Für beide Massnahmen hat er auf die 2. Beratung einen Prüfungsauftrag erteilt.
In der Botschaft zur 2. Beratung wird dem Grossen Rat eine Anpassung der Massnahme S18-410-1 "Befristete Aussetzung Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten" vorgelegt. Eine ergänzende Gesetzesbestimmung schafft im Sinne des Prüfungsauftrags die Grundlage, dass der Grosse Rat bei der Zuweisung eines Ertragsüberschusses aus der Spezialfinanzierung Sonderlasten in die ordentliche Rechnung getrennt über den Ertrag aus der Heimfallverzichtsentschädigung des Kraftwerks Klingnau befinden kann. Diese Fassung entspricht dem aktualisierten Konzept der Gesamtsicht Haushaltsanierung und ist im AFP 2018–2021 entsprechend berücksichtigt. Bei der Massnahme S18-425-1 beantragt der Regierungsrat für die zweite Beratung eine modifizierte Variante, die eine stärkere Entlastung der Gemeinden zu Lasten des Kantons vorsieht.
Beide Sanierungsmassnahmen zusammen entlasten den Saldo der Finanzierungsrechnung im Budgetjahr 2018 um rund 41 Millionen Franken und in den Planjahren 2019–2021 zwischen 40 und 38 Millionen Franken. Hinzu kommt der budgetierte einmalige Ertrag aus der Heimfallverzichtsentschädigung des Kraftwerks Klingnau über rund 145 Millionen Franken im Budgetjahr 2018. Für den Budgetausgleich 2018 werden davon rund 83 Millionen Franken benötigt.
Der verbleibende Ertrag über 62 Millionen Franken soll in die Ausgleichsreserve eingelegt werden, um die Planjahre 2019–2021 zu entlasten. Diese "Überbrückungsmassnahme" ist nötig, weil die geplanten Reformvorhaben ihre Entlastungswirkung erst mittel- bis langfristig entfalten werden. Eine Ablehnung durch den Grossen Rat oder die Stimmbevölkerung hätte ein hohes Budgetdefizit sowie Defizite in den Planjahren des AFP zur Folge.
Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung August 2017
Der Regierungsrat hat an der Medienkonferenz vom 17. Mai 2017 zum Entwicklungsleitbild mit einem Bericht zuhanden des Grossen Rats und der Öffentlichkeit ein erstes Mal über das Sanierungskonzept Gesamtsicht Haushaltsanierung informiert. Es umfasst unter anderem über ein Dutzend Reformvorhaben, die mittel- bis langfristig zu spürbaren Effizienzsteigerungen und substanziellen Entlastungen des Staatshaushalts beitragen werden. Gesamthaft strebt der Regierungsrat mit diesen Reformvorhaben ein Entlastungsvolumen von 80 bis 120 Millionen Franken an. Der jetzt veröffentlichte "Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung August 2017" enthält weitergehende Angaben zum Inhalt und zur Ausgestaltung der einzelnen Reformvorhaben.
Dass sich der Kanton Aargau mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung auf dem richtigen Weg befindet, zeigt auch die Bestätigung des AAA-Rating durch Standard & Poor's im Juli 2017. Dieses Rating widerspiegelt das hohe Vertrauen in die politische Führung des Kantons, den Finanzhaushalt mit einem ausgewogenen und zukunftsweisenden Sanierungskonzept ins Lot zu bringen. Die positive Beurteilung basiert jedoch auf der Annahme, dass das vom Regierungsrat erarbeitete Sanierungskonzept mit Nachdruck vorangetrieben und vom Grossen Rat politisch mitgetragen wird.
Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats
"Oberste Priorität geniesst die dauerhafte und nachhaltige Sanierung des Aargauer Finanzhaushalts mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung", erläutert Staatsschreiberin Vincenza Trivigno, "der Regierungsrat setzt hier auch im AFP 2018–2021 einen strategischen Schwerpunkt". In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Umsetzung der verschiedenen Reformvorhaben von zentraler Bedeutung. Sie werden den Staatshaushalt um bis zu 120 Millionen Franken entlasten.
Einen weiteren strategischen Schwerpunkt stellt auch in der aktuellen Legislaturperiode das Innovationsprogramm "Hightech Aargau" dar, das den Aargauer Unternehmen optimale Rahmenbedingungen und Dienstleistungen im Bereich der Innovationsförderung und des Technologietransfers bieten soll. Mit der konsequenten Weiterführung des Programms "Hightech Aargau" wird die Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau kontinuierlich verbessert, was sich langfristig positiv auf das Steuersubstrat der Aargauer Unternehmen auswirken dürfte. Ebenfalls einen positiven Effekt auf die Standortattraktivität des Kantons Aargau erhofft sich der Regierungsrat mit dem Bau der Limmattalbahn, deren Fertigstellung Ende 2022 geplant ist.
Wichtige Projekte werden auch in der Bildung angegangen. Zum einen wird die Einführung des neuen Aargauer Lehrplans vorbereitet, der auf dem Lehrplan 21 basiert. Zum anderen werden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten eingeleitet, um die Ressourcensteuerung im Volksschulbereich zu optimieren. Weitere Schwerpunkte setzt der Regierungsrat in den Bereichen Hochwasserschutz (Region Zofingen) sowie Asyl- und Flüchtlingswesen (Projekt kantonale Grossunterkünfte).
Nachtragskredite für das Budget 2017
Zusammen mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat zwei Nachtragskredite für das Budget 2017. Das Globalbudget des Aufgabenbereichs "Gesundheit" soll um 8 Millionen Franken erhöht werden. Grund dafür ist ein nicht budgetierter Mehraufwand im Spitalbereich über rund 28 Millionen Franken, vor allem aufgrund des hohen Fallwachstums. Dem steht ein einmaliger Minderaufwand von rund 20 Millionen Franken im Bereich der Prämienverbilligungen gegenüber. Ein zweiter Nachtragskredit über 1,3 Millionen Franken ist für das Globalbudget des Aufgabenbereichs "Strafverfolgung" erforderlich. Aufgrund deutlich weniger neueingehender Strafverfahren resultieren entsprechende Mindererträge.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zum laufenden Rechnungsjahr rechnet der Regierungsrat aus heutiger Sicht mit einem Defizit 2017 in der Grössenordnung von rund 50 Millionen Franken. Im Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 ist deshalb ab dem Planjahr 2019 der gemäss Schuldenbremse nötige Aufwand zur Abtragung des Defizits eingeplant.
BAK Basel analysierte Wirtschafts- und Steuerpotenzial im Kanton Aargau
Bisherige Erkenntnisse bestätigt
In den letzten 15 Jahren wurden diverse Anstrengungen unternommen, um das Wachstum der kantonalen Wirtschaft zu fördern. Beispiele dafür sind Massnahmen im Steuerbereich, die Wachstumsinitiative, wirtschaftspolitische Massnahmen, eine aktive Ansiedlungspolitik und auch die Lancierung des Innovationsprogramms Hightech Aargau. Dies genügt jedoch nicht für eine spürbare Strukturverbesserung. Trotz dieser Massnahmen schneidet die Aargauer Wirtschaft über einen längeren Zeitraum betrachtet im Vergleich zur gesamten Schweizer Wirtschaft nur unterdurchschnittlich ab.
Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit konnte das Wachstum des Bruttoinlandprodukts und der Beschäftigung im Kanton Aargau nicht mehr mit der gesamtschweizerischen Dynamik Schritt halten. Dies hat auch Spuren in der Entwicklung der Fiskalerträge hinterlassen. Vor dem Hintergrund des unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstums und der enttäuschenden Entwicklung der Steuererträge hat der Regierungsrat das unabhängige Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Basel mit der Ausarbeitung einer Potenzialanalyse beauftragt. Diese hatte in erster Linie die Ursache der unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Entwicklung zu ermitteln.
Den mit Hightech Aargau und PARK INNOVARE eingeschlagenen Weg weitergehen
"Die Studie bestätigt unsere bisherigen Erkenntnisse", betonte Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres: "Der Kanton Aargau kann mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten, wie zum Bespiel Hightech Aargau, den Wissens- und Technologietransfer fördern und damit vor allem die vielen kleineren und mittleren Unternehmen darin unterstützen, dass sie mit dem Technologiewandel Schritt halten können. Bei den Steuern gibt es aufgrund der bereits realisierten Entlastungen sowie der angespannten Finanzsituation keinen grossen Handlungsspielraum. Es wird darum gehen, einigermassen konkurrenzfähig zu bleiben. Der Regierungsrat wird sich im Rahmen der Steuervorlage 17 mit den Optionen und Möglichkeiten im Bereich der Unternehmenssteuern befassen, dies auch in Abstimmung mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung."
Der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres sieht, wie im BAK-Gutachten aufgezeigt, vor allem in der Digitalisierung der Wirtschaft (unter anderem Industrie 4.0) für den Aargau ein beachtliches Zukunftspotenzial: "Das heisst, dass wir den mit Hightech Aargau und dem PARK INNOVAARE eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und mit der Vernetzung von Forschung und unternehmerischen Aktivitäten Innovation fördern und ermöglichen müssen. Auch die weiteren Aktivitäten der Standortförderung zur Unterstützung der Aargauer Unternehmen und zur Ansiedlung von neuen Unternehmen müssen unbedingt mindestens auf bisherigem Niveau weitergeführt werden."
Regierungsrat sucht das Gespräch mit der Wirtschaft und den Arbeitnehmerverbänden
BAK Basel zeigt in der Analyse auf, dass die in den letzten Jahren eher nachteilige Ausrichtung der regionalen und kantonalen Wirtschaft im Maschinen- und Energiebereich künftig eine positive Wirtschaftsentwicklung im Aargau begünstigen könnte. Viele potenzielle Kunden von Aargauer Unternehmen hätten zusätzlichen Investitionsbedarf, damit sie die Produktionsgewinne von Industrie 4.0 umsetzen könnten.
Der Regierungsrat will zusammen mit der Aargauer Wirtschaft nach Wegen und Möglichkeiten suchen, diese Chancen zu nutzen. Er sucht mit den Verbänden Aargauische Industrie- und Handelskammer sowie Aargauischer Gewerbeverband das Gespräch, um gemeinsam koordinierte Ansätze entwickeln und Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umsetzen zu können. "Das vorhandene Potenzial muss unter Berücksichtigung sämtlicher Standortfaktoren besser genutzt werden", betont Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen: "Das ist in erster Linie eine unternehmerische Aufgabe. Der Kanton will aber im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung zusammen mit der Wirtschaft ausloten, wie die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Umsetzung der Zukunftspotenziale optimiert werden können."
Mit der Aargauischen Industrie- und Handelskammer fand im Rahmen eines Treffens mit der neuen Präsidentin Marianne Wildi bereits ein erster Austausch zu diesem Thema statt. Von Seiten der AIHK wurde die Bereitschaft signalisiert, die Gespräche fortzuführen. Der Regierungsrat hat auch mit dem Aargauischen Gewerbeverband Kontakt aufgenommen. Der AGV ist ebenfalls zu weiteren Gesprächen bereit. Parallel dazu werden die Ergebnisse der BAK-Studie auch mit den Arbeitnehmerverbänden erörtert.
- Unterlagen der AFP-Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 17.187
- Unterlagen der S18-Botschaft: Geschäfts-Nr. GR. 17.186
- Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2017; II. Teil: Geschäfts-Nr. GR. 17.190
- BAK-Bericht (PDF, 22 Seiten, 1,2 MB)