Asylsituation vor Feiertagen nach wie vor angespannt
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Massnahmen der Besonderen Lage sind im Moment noch ausreichend
Die Zahl der vom Bund an den Kanton Aargau zugewiesenen Asylsuchenden bleibt hoch. Aus diesem Grund werden die Massnahmen der Besonderen Lage weitergeführt. Sie reichen aus, um die Ausserordentliche Lage (Notlage) über die Feiertage nicht ausrufen zu müssen. Die Eventualplanung für eine solche Notlage wurde abgeschlossen: Die vorausschauend vorsorglich geplanten Massnahmen könnten jederzeit umgesetzt werden.
Im November 2015 wurden dem Kanton Aargau 413 Asylsuchende vom Bund zugewiesen; bis 21. Dezember waren es bereits 294. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der dem Aargau zugewiesenen Asylsuchenden im ablaufenden Jahr gegenüber 2014 annähernd verdoppeln wird. Waren es im Vorjahr noch rund 1'400 Asylsuchende, die dem Kanton zugewiesen wurden, werden es in diesem Jahr rund 2'700 sein.
Keine Notlage über die Feiertage
Im Rahmen der Besonderen Lage wurden in den Geschützten Operationsstellen (GOPS) der Spitäler Aarau, Baden, Laufenburg und Muri insgesamt rund 800 Plätze geschaffenen. Dank dieser zusätzlichen unterirdischen Unterbringungsmöglichkeiten kann davon ausgegangen werden, dass die Ausserordentliche Lage (Notlage) über die Feiertage nicht ausgerufen werden muss. Die in der GOPS Aarau zur Verfügung stehenden Plätze sind nach heutigem Kenntnisstand ausreichend. Sollte die Lage im Bereich der Unterbringung von Schutzsuchenden entgegen der aktuellen Lagebeurteilung rasch eskalieren, hat der KFS entsprechende Vorbereitungen getroffen: Im kantonseigenen Zivilschutzausbildungszentrum (ZAZ) in Eiken könnten temporär, im Sinne einer letzten Rückfallebene im Rahmen der Besonderen Lage, maximal 300 Personen untergebracht werden. Die Anlage wurde entsprechend ausgerüstet.
Eventualplanung ist abgeschlossen
Um für den Fall einer sich rasch zuspitzenden Situation gerüstet zu sein, hat der Kantonale Führungsstab (KFS) eine Eventualplanung Ausserordentliche Lage (Notlage) erarbeitet. Konkret wurden die 22 Regionalen Führungsorgane (RFO) im Oktober 2015 beauftragt, dem KFS Anlagen zu melden, in denen in der Ausserordentlichen Lage Schutzsuchende untergebracht werden könnten. Auf der Basis der Rückmeldungen und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wurden 6 RFO ausgewählt. Die von den 6 RFO in Frage kommenden Anlagen werden im Januar 2016 einer vertieften Beurteilung unterzogen (Brandschutz, Umfeld, Investitionsbedarf usw.). Dieses Vorgehen wurde mit Vertretungen der Standortgemeinden, der Zivilschutzorganisationen, der RFO und dem KFS gemeinsam erarbeitet. Nach Vorliegen der Beurteilungen wird der KFS entscheiden, welche Anlagen vorsorglich durch den Kanton ausgerüstet werden, damit sie in der Ausserordentlichen Lage für die Aufnahme von Schutzsuchenden bereit sind.
Umsetzung des Konzepts Grossunterkünfte
Die Asylsituation wird sich aufgrund der heutigen Erkenntnisse auch im kommenden Jahr kaum entspannen. Das Staatssekretariat für Migration hat seine Prognose für das laufende Jahr auf rund 39'000 Asylgesuche erhöht hat. Die Herausforderung, auf der einen Seite rasch zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, und auf der anderen Seite die unterirdischen Plätze sukzessive abzulösen, ist entsprechend gross. Die Schaffung zusätzlicher temporärer mobiler Unterkünfte wird vor diesem Hintergrund dringlich bleiben. Gleichzeitig erfolgt ab dem kommenden Jahr die Umsetzung des Konzepts Grossunterkünfte, das der Grosse Rat im Mai 2015 beschlossen hat. Die Einführung des neuen beziehungsweise. die Ablösung des alten Systems wird jedoch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Schaffung der ersten Grossunterkunft wird nicht vor 2018 möglich sein.
Task Force Flüchtlingswesen
Um sich über die Fragen der Unterbringung von Asylsuchenden hinaus mit dem Thema Flüchtlingswesen und den damit verbundenen Herausforderungen befassen zu können, hat der Kanton unter Federführung des Departements Gesundheit und Soziales eine Task Force Flüchtlingswesen ins Leben gerufen. Diese setzt sich insbesondere mit den auch für die aargauischen Gemeinden relevanten Themen Betreuung, Bildung, Beschäftigung, Arbeitsmarkintegration und Freiwilligenarbeit auseinander. Ende vergangener Woche fand ein Workshop statt. An ihm nahmen neben Fachleuten der Departemente Gesundheit und Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie Volkswirtschaft und Inneres auch Vertretungen der Paritätischen Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen sowie Vertretungen der von Asyl- und Flüchtlingsfragen besonders stark betroffenen Gemeinden Aarau, Buchs und Suhr teil. Dabei handelte es sich um eine Kick-off-Veranstaltung. Die Task Force wird im ersten Quartal 2016 einen Massnahmenkatalog für die erforderlichen Verbesserungen in den erwähnten Themenbereichen erarbeiten und laufend die erforderlichen Sofortmassnahmen treffen oder beantragen.