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Anpassungen des Richtplans in Rietheim und Zurzach genehmigt :
UBV für regierungsrätliche Kompromissvorlage

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat der Festsetzung eines Golfplatzes in Zurzach und der Anpassung des Auengebiets in Rietheim grossmehrheitlich zugestimmt. Umstritten war hingegen die von der Regierung beantragte Festsetzung der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) in Rietheim und Zurzach.

An ihrer Sitzung vom 18. September 2006 hat die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) die von der Regierung beantragte Festsetzung eines Golfplatzes in Zurzach, die Anpassung des Auengebiets in Rietheim sowie die Festsetzung der Landschaften von kantonaler Bedeutung in Rietheim und Zurzach in der Schlussabstimmung mit 8 zu 5 Stimmen genehmigt. Die regierungsrätliche Vorlage ging als Kompromiss aus langjährigen Verhandlungen mit den betroffenen Interessengruppen aus den Bereichen Golf, Landwirtschaft und Naturschutz hervor. Mit den nun beschlossenen Anpassungen des Richtplans wurden die regierungsrätlichen Vorschläge zur Koordination der "vielfältigen Nutzungsansprüche an diesen Raum" in eine verbindliche Form überführt.

Festsetzung der Landschaften von kantonaler Bedeutung umstritten

Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, eine rund fünf Hektar grosse Fläche um einen bestehenden Landwirtschaftsbetrieb im Rietheimerfeld nicht als Landschaft von kantonaler Bedeutung festzusetzen, um dessen Entwicklungsmöglichkeiten nicht einzuschränken. Im Hinblick darauf gaben einzelne Kommissionsmitglieder der Befürchtung vor einer Überbauung mit Gewächshäusern Ausdruck. Entsprechend gestellte Anträge auf Verzicht bzw. Einschränkung der LkB-Freihaltung wurden von einer Mehrheit der Kommission jedoch abgelehnt. Voraussichtlich wird die Vorlage zur Richtplananpassung im Grossen Rat im Oktober beraten.

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