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Anpassung der Löhne und Entschädigungen aller drei Staatsgewalten :
Antrag auf zeitgemässe Abgeltungen

Die Löhne der Regierungsräte und der Oberrichter sowie die Grundentschädigung der Grossräte sollen massvoll an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Die heute veröffentlichte Botschaft des Regierungsrats beantragt dem Grossen Rat die Inkraftsetzung per 1. April 2008.

Die seit 16 Jahren nominell unveränderten Löhne der Mitglieder des Obergerichts und des Regierungsrats sollen den Anforderungen entsprechend erhöht werden. Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat, die seit 13 Jahren unveränderten Sitzungsgelder der Grossräte an die heute geltende Entschädigung für Kommissionssitzungen angepasst werden. Der Aargau ist der einzige Kanton, der einen finanziellen Unterschied zwischen der Entschädigung für Grossratssitzungen und derjenigen für Kommissionssitzungen macht.

Daneben soll das System des Teuerungsausgleichs für die Magistratspersonen mit jenem für das Staatspersonal in Übereinstimmung gebracht werden. Diese Systemanpassung ist notwendig, um eine angemessene Differenz zwischen den Löhnen der Regierungsräte und jenen des obersten Verwaltungskaders sicherzustellen. Konkret beantragt der Regierungsrat in der Botschaft die Anpassung des Jahreslohns für die Mitglieder des Regierungsrats von heute Fr. 269'791.- auf neu Fr. 290'000.-, die einheitliche Festsetzung des Sitzungsgelds der Grossräte von gegenwärtig Fr. 100.- auf neu Fr. 150.- sowie die Anpassung des Jahreslohns der Oberrichter von gegenwärtig Fr. 232'079.- auf Fr. 245'000.-. Der jährliche Gesamtaufwand im Falle einer Dekretsänderung beträgt rund Fr. 660'000.-.

  • Regierungsrat