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Anliegen des Aargaus weitgehend berücksichtigt :
Bundesrat genehmigt SIL-Objektblatt zum Flughafen Zürich

Der Bundesrat hat heute eine erste Etappe des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich genehmigt. Das SIL-Objektblatt bildet im Wesentlichen den heutigen Flugbetrieb ab. Damit ist ein wichtiger Zwischenentscheid zum Flugbetrieb am Flughafen Zürich ergangen, welcher aus Aargauer Sicht verhalten positiv gewertet werden kann.

Der Bundesrat hat heute eine erste Etappe des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich genehmigt. Das Objektblatt basiert auf der Betriebsvariante EDVO, die sich eng an den heutigen Flugbetrieb anlehnt. Neu ist die Einführung von Flugrouten mit satellitengestützter Navigation wie die Surbtalstartroute oder eine optimierte Linienführung der Startroute über den Mutschellen möglich. Die Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland sowie von geplanten flugbetrieblichen Sicherheitsmassnahmen soll in einer zweiten Etappe erfolgen. Dannzumal soll das Objektblatt angepasst und auch über die Verlängerung von Start- und Landepisten sowie über den gekröpften Nordanflug entschieden werden. Diesen lehnt der Aargauer Regierungsrat in Kombination mit der Surbtalroute nach wie vor ab.

In seiner Vernehmlassungsantwort vom 12. Juni 2013 bekräftigte der Aargauer Regierungsrat seine bisherige Position zum Flugbetrieb am Flughafen Zürich. Da der heutige Flugbetrieb aus Sicht des Kantons weitgehend akzeptiert werden kann, stimmte der Regierungsrat der Genehmigung des Objektblatts (erste Etappe) mit Auflagen zu. Nur in einem Punkt verlangte der Regierungsrat eine Korrektur: Dem Flugbetrieb am Flugplatz Dübendorf soll keine prioritäre Luftraumbenutzung zugestanden werden, damit das Limmattal vom Startbetrieb teilweise entlastet werden kann. Der Bundesrat will über diesen Punkt im Rahmen der nachfolgenden Verfahren zum Flugplatz Dübendorf entscheiden.

Die heutige Genehmigung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich ist ein Zwischenschritt, der aus Aargauer Sicht verhalten positiv gewertet werden kann. Der Bundesrat hat auf die Anliegen unseres Kantons weitgehend Rücksicht genommen. Im Hinblick auf die Genehmigung der zweiten Etappe, die frühestens in einem Jahr zu erwarten ist, ist jedoch klar festzuhalten, dass der Kanton Aargau den gekröpften Nordanflug über Aargauer Gebiet in Kombination mit der Surbtalroute ablehnt und dass der Nachtbetrieb zu überarbeiten sowie das Gebiet mit Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu reduzieren ist.

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