Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Anklageerhebung: Gewaltausbruch auf Beiständin des Regionalen Sozialdienstes Kölliken

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen einen heute 48-jährigen Schweizer Anklage wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie einfacher Körperverletzung erhoben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Aufschub zugunsten einer stationären Massnahme.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 19. März 2014, seine Beiständin in den Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdienstes Kölliken bei einem Gespräch tätlich angegriffen, gewürgt und ihr dabei Verletzungen zugefügt zu haben. Anlässlich der Besprechung mit seiner Beiständin wurde der Beschuldigte wütend, worauf die Beiständin das Gespräch abbrechen musste. Ihrer Aufforderung, das Büro zu verlassen, leistete der Beschuldigte keine Folge. Als sich die Beiständin ihm näherte, riss er sie an ihrem Handgelenk, packte sie mit beiden Händen am Hals und stiess sie nach hinten gegen die Wand, wo sie mit ihrem Kopf heftig aufschlug. Der Beschuldigte liess in der Folge nicht von ihr ab und schlug ihren Kopf weitere Male gegen die Wand. Die Beiständin trug eine Gehirnerschütterung sowie diverse Verletzungen und Prellungen davon.

Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft

Der Beschuldigte wurde nach Anzeigeerstattung vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft versetzt. Mit der Anklageerhebung stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft.

Stationäre therapeutische Massnahme

Laut psychiatrischem Gutachten lagen beim Beschuldigten zur Tatzeit verschiedene psychische Beeinträchtigungen vor, die mit der Tat im Zusammenhang stehen und die Steuerungsfähigkeit seines Handelns minderten. Die Staatsanwaltschaft beantragte vor diesem Hintergrund, den Beschuldigten zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu verurteilen, wobei diese Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden soll.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres