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Anklage im Fall S. (Buchs) am Bezirksgericht Zurzach erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall S. (Buchs) am Bezirksgericht Zurzach Anklage unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und strafbaren Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord erhoben und beantragt eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und Anordnung der Verwahrung. Das Bezirksgericht wird am 15. Dezember 2010 eine erste Verhandlung zu prozessualen Vorfragen durchführen.

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, er habe am 13. November 2008 versucht mit einer Pistole auf einen Kantonspolizisten zu schiessen. Weiter soll er planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen getroffen haben, die darauf abzielten, 26 Personen (unter anderem verschiedene Amtspersonen) unter vorheriger Anwendung von Foltermethoden zu töten.

Der Angeklagte hatte unter anderem gegen alle Bezirksgerichte des Kantons ein Ausstandsgesuch gestellt, das von der Inspektionskommission des Obergerichts abgewiesen wurde. Dieser Entscheid der Inspektionskommission ist noch nicht rechtskräftig. Deshalb und zur Beschleunigung des Verfahrens wird das Bezirksgericht Zurzach noch in diesem Jahr, am 15. Dezember 2010, eine erste Hauptverhandlung zur Klärung verschiedener prozessualer Vorfragen durchführen. Dabei werden die konkreten Tatvorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten erhebt, noch nicht geprüft. Dies erfolgt an einer Verhandlung im kommenden Jahr.

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