Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Anhörung über Rechtsgrundlage für Personalsicherheit :
Regierungsrat schlägt Teilrevision des Organisationsgesetzes vor

Der Regierungsrat hat aufgrund zunehmender Meldungen über drohendes oder gewalttätiges Verhalten Dritter gegenüber Staatsangestellten die seit dem Jahr 2005 bestehende Anlaufstelle Personalsicherheit per 1. Januar 2013 in eine Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) umgewandelt und professionalisiert. Im Organisationsgesetz soll die Rechtsgrundlage für die Datenbekanntgabe sowie für die beratenden präventiven Aufgaben geschaffen werden.

Wenn die FAPS in ihrer beratenden und künftigen präventiven Tätigkeit mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Kontakt aufnehmen und Auskünfte über strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen bezüglich der drohenden oder gewalttätigen Person erlangen möchte, liegt eine Bekanntgabe besonders schützenswerter Personendaten vor. Diese Bekanntgabe erfordert gemäss dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) eine gesetzliche Grundlage, welche derzeit nicht vorhanden ist.

Dienstleistung für klare Zielgruppen

Mit der vorliegenden Teilrevision des Organisationsgesetzes sollen die Rechtsgrundlagen für diese Datenbekanntgabe sowie für die beratenden und neu auch präventiven Aufgaben der FAPS geschaffen werden. Die FAPS soll gegenüber folgenden Zielgruppen ihre Dienstleistungen erbringen können: Mitglieder des Grossen Rats, des Regierungsrats und der Gerichte, Mitarbeitende der Departemente, der Staatskanzlei, der selbständigen und unselbständigen Staatsanstalten sowie Lehrpersonen und Mitarbeitende kantonaler Schulen. Zudem soll sie ihr Angebot bei Bedarf und entsprechenden Ressourcen auch den Gemeinden für ihre Behördenmitglieder, Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen zur Verfügung stellen können.

In Fällen mit geringem Risiko soll die FAPS nach erteilter Einwilligung der Beteiligten auch vermitteln dürfen. In schwer abschätzbaren Grenzfällen soll es ihr zudem erlaubt werden, punktuell auf das Fachwissen kantonsinterner Expertinnen und Experten zuzugreifen. Bei erkennbar hohem Gefährdungspotential für weitere Behördenmitglieder und Staatsangestellte soll sie im Sinne eines letzten Mittels auch deren vorgesetzte Stelle informieren dürfen, damit entsprechende Schutzmassnahmen eingeleitet werden können.

Vernehmlassung bis Anfang März 2014

Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit der Durchführung eines Anhörungsverfahrens beauftragt. Alle Interessierten können dazu Stellung nehmen. Die Anhörung läuft bis 7. März 2014. Die Beratungen im Grossen Rat sind im Jahr 2015 vorgesehen, das Inkrafttreten auf Anfang 2016.

Mehr zum Thema

Die Anhörung dauert bis zum 7. März 2014, die Unterlagen dazu finden Sie unter den Laufenden Anhörungen.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat