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Ambulant vor stationär: Beschwerde an das Bundesgericht :
Regierungsrat ficht Urteil des Verwaltungsgerichts an

Der Regierungsrat zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Bestimmungen "ambulant vor stationär" in der Spitalverordnung an das Bundesgericht weiter. Zwei Bürger hatten gegen die im Januar 2018 in Kraft getretenen Änderungen ein Normkontrollverfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht hiess mit Urteil vom Dezember 2018 ihr Begehren gut. Nun hat das Bundesgericht darüber zu befinden.

Der Regierungsrat hatte am 6. Dezember 2017 Änderungen in der Spitalverordnung (SpiV) zu "ambulant vor stationär" beschlossen, die per 1. Januar 2018 in Kraft traten. Er schuf damit die Voraussetzungen, um die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsziele für die Leistungsbringer auf kantonaler Ebene umzusetzen. Das Verwaltungsgericht hob diese Bestimmungen aufgrund eines von zwei Bürgern eingeleiteten Normkontrollverfahrens am 5. Dezember 2018 auf.

In seiner Sitzung vom 23. Januar 2019 hat der Regierungsrat entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er ist überzeugt, dass die von ihm beschlossenen Bestimmungen "ambulant vor stationär" den gesetzlichen Rahmenbestimmungen entsprechen.

Der Regierungsrat beantragte dem Bundesgericht aufschiebende Wirkung für den Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils. Dies mit dem Ziel, dass die Anpassungen in der Spitalverordnung "ambulant vor stationär" bis zum Entscheid des Bundesgerichts in Kraft bleiben.

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