Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Aktualisierung und Optimierung des Beurkundungsrechts :
Start der Anhörung

Mit der vorgesehenen Änderung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes sollen Unklarheiten in der Praxis beseitigt werden. Ferner ist das Dienstleistungsangebot durch eine genügende Anzahl Urkundspersonen zu sichern sowie der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen weiter zu stärken. Die Anhörung bei politischen Parteien und interessierten Kreisen dauert bis am 6. Februar 2023.

Das totalrevidierte Beurkundungsrecht ist seit 2013 in Kraft. Grundsätzlich hat es sich in der Praxis bewährt. Dennoch zeigt sich zwischenzeitlich aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen Revisionsbedarf.

Sicherstellen des Dienstleistungsangebots

Heute sind rund 140 Personen im Beurkundungsregister eingetragen. Damit auch in Zukunft genügend Urkundspersonen zur Verfügung stehen und ein ausreichendes Dienstleistungsangebot besteht, sind folgende Änderungen vorgesehen: Die Zulassung zur Notariatsprüfung soll erleichtert und die Durchführung der Notariatsprüfungen soll verbessert werden, sowohl für die Prüfungsteilnehmenden als auch für die Expertinnen und Experten. Im Weiteren wird vorgeschlagen, dass ausserkantonale Notariatspatente einfacher anerkannt werden.

Schutz der Kundschaft wird gestärkt

Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen dienen in erster Linie der Klärung von Praxisfragen und der Vereinfachung des Beurkundungswesens. Die Ausstandsbestimmungen, wann eine Urkundsperson eine Handlung nicht vornehmen darf, sollen offener und praxistauglicher gestaltet werden. Die Bestimmungen zur Aktenführung und dem Beurkundungsverfahren sind im Interesse vermehrter Digitalisierung zu aktualisieren. Zudem ist der Bereich der Verantwortlichkeit der Urkundspersonen mit verschiedenen Rechtsänderungen – unter anderem der Streichung der relativen Verjährungsfrist – zu erweitern. Der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen soll damit insgesamt weiter gestärkt werden.

Die Anhörung zur Änderung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes dauert bis am 6. Februar 2023.

Mehr zum Thema

Anhörungsunterlagen: Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG), Änderung

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat