AKB nimmt Stellung zu offenen Fragen
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Antworten erfolgten unter Wahrung des Bankgeheimnisses - externe Revisionsstelle prüft Sachverhalt
Arthur Zeller, Präsident des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank (AKB), beantwortete der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) Fragen zu Entschädigungen und Kreditvergaben an Organmitglieder. Im Vorfeld der Sitzung sind vertrauliche Kommissionsunterlagen an die Medien gelangt. Die Kommission beantragt daher dem Büro des Grossen Rats, eine Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung einzuleiten.
Aufgrund der Medienberichterstattung der letzten Wochen hat die Kommission VWA dem zuständigen Regierungsrat Roland Brogli diverse Fragen gestellt. Unter anderem ging es um die Kreditvergabe und die Entschädigungen an die Mitglieder von Bankrat und Geschäftsleitung der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Arthur Zeller hat unter Wahrung des Bankgeheimnisses dazu Stellung genommen.
Der Bankratspräsident führte gegenüber den Kommissionsmitgliedern aus, dass Organkredite und Unabhängigkeitskriterien regelmässig von den Revisionsstellen geprüft werden. Mit Ausnahme des Bankratspräsidenten erhalten die Mitglieder des Bankrats oder von ihnen beherrschte Gesellschaften keine Vorzugskonditionen. Bei der Kreditvergabe an Organmitglieder finden die ordentlichen Grundsätze Anwendung. Es werden die gleichen Risiken geprüft wie bei den übrigen Finanzierungen. Fragen zu den Entschädigungen der Organmitglieder wurden mit Verweis auf den Corporate-Governance-Teil im Jahresbericht transparent beantwortet.
Der Bankrat hat sich gemäss Arthur Zeller davon überzeugt, dass bei den geprüften Geschäften mit Organmitgliedern die Kredit- und Belehnungsrichtlinien der Bank jederzeit eingehalten worden sind. Er hat die externe Revisionsstelle der AKB beauftragt, die vorgenommene Prüfung zu verifizieren. Sobald das Fazit dieses Berichts der Kommission vorliegt, wird sie über das weitere Vorgehen befinden.
Die Kommission VWA rügte, dass der Brief an Regierungsrat Roland Brogli im Vorfeld der Sitzung den Medien zugespielt worden war. Die Kommission wertet dies als klare Amtsgeheimnisverletzung und beantragt dem Büro des Grossen Rats einstimmig, diesbezüglich eine Strafuntersuchung einzuleiten.