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Agglomerationsprogramme – Regierungsrat nimmt Stellung zur Botschaft :
Einheitliche und höhere Priorisierung für die gesamte Limmattalbahn gefordert

Der Regierungsrat des Kantons Aargau nimmt anlässlich der vom Bund durchgeführten Vernehmlassung zum Programm Agglomerationsverkehr Stellung. Der Regierungsrat unterstreicht die Wichtigkeit der Massnahmen. Diverse Massnahmen wurden aber im Realisierungshorizont durch den Bund zurückgestuft, weshalb er in seiner Antwort eine höhere Priorisierung dieser Massnahmen fordert. Insbesondere betonen die Kantone Aargau und Zürich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Agglomerationsprogramm Limmattal, dass nur eine einheitliche und hohe Priorisierung der gesamten Limmattalbahn diesem Projekt gerecht wird.

Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundes, die Programme langfristig weiterzuführen und diese durch Mittel des vorgesehenen Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen. Auch unterstreicht der Regierungsrat die Bedeutung dieser Massnahmen. In den vier vom Kanton eingereichten Programmen sind sie ein wichtiges Instrument für eine koordinierte Planung und Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr.

Zwar begrüsst der Regierungsrat die Botschaft in ihren Grundsätzen, er teilt aber die vom Bund vorgenommene Beurteilung einzelner Massnahmen nicht. Insbesondere ist der Regierungsrat mit der vom Bund vorgenommenen Aufteilung und teilweise niedrigen Priorisierung der Limmattalbahn nicht einverstanden. Die Limmattalbahn wurde als kantonsübergreifendes Gesamtprojekt geplant und entfaltet ihren vollen Nutzen für die Siedlungsentwicklung erst mit einer ganzheitlichen Realisierung. Zudem erteilte der Bund am 9. Oktober 2013 für das ganze Vorhaben die Infrastrukturkonzession. Eine Aufteilung des Vorhabens in drei unterschiedlich priorisierte Etappen steht somit im Widerspruch. Die von den Programmen betroffenen Städte, Gemeinden und Regionalplanungsverbände wurden bei der Erarbeitung für die vorliegende Stellungnahme zum Botschaftsentwurf einbezogen.

Vier Agglomerationsprogramme 2012 eingereicht

Der Bund leistet auf der Basis von Agglomerationsprogrammen Beiträge an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen. Die Massnahmen sollen eine bessere Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr bewirken und so helfen, die Verkehrsproblematik in den dichtbesiedelten Gebieten zu verbessern. Der Kanton Aargau hat im Juni 2012 vier Agglomerationsprogramme beim Bund eingereicht: Aargau-Ost, AareLand (zusammen mit dem Kanton Solothurn), Limmattal (zusammen mit dem Kanton Zürich) und Basel (zusammen mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie Gebietskörperschaften aus Frankreich und Deutschland). Ende Juni 2013 hat das UVEK das Vernehmlassungsverfahren betreffend des Bundesbeschlusses über die Mittelfreigabe ab 2015 für die Agglomerationsprogramme eröffnet und die Kantone eingeladen, bis zum 31. Oktober 2013 Stellung zu nehmen. Der Bundesbeschluss legt fest, welche Massnahmen durch den Bund mitfinanziert werden können (Massnahmen der Priorität A), sofern deren Baubeginn in den Zeitraum von 2015 - 2018 fällt. Weiter sind die Massnahmen der Priorität B aufgeführt, die für die Folgeperiode 2019 – 2022 grundsätzlich als beitragswürdig vorgemerkt sind.

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