Agglomerationsprogramm Aargau-Ost 3. Generation
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Öffentliche Mitwirkung vom 7. März bis 27. Mai 2016
Seit Ende 2014 läuft die Erarbeitung der 3. Generation des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost unter Einbezug der Regionalplanungsverbände und Gemeinden. Vom 7. März bis zum 27. Mai 2016 erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner des Agglomerationsperimeters Aargau-Ost nun die Möglichkeit, mittels einer öffentlichen Mitwirkung Stellung zu nehmen. Eine Vielzahl an Massnahmen im öffentlichen, Individual- sowie im Fuss- und Radverkehr werden danach dem Bund für eine Mitfinanzierung unterbreitet. Der aus drei Teilen bestehende Bericht muss bis am 31. Dezember 2016 beim Bundesamt für Raumentwicklung eingereicht werden.
Das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost der 3. Generation mit den räumlichen Schwerpunkten Baden, Brugg, Lenzburg, Wohlen und Bremgarten/Mutschellen stimmt die regionale Entwicklung mit den übergeordneten Raumplanungs-instrumenten ab. Es ist eine Fortschreibung der 2. Generation, die grundsätzlichen Stossrichtungen wurden beibehalten. Verschiedene Massnahmen in den Bereichen Siedlung, Landschaft/Freiraum und Verkehr sind daraus abgeleitet worden. Neben Verbesserungen für den Individualverkehr dienen die Projekte einerseits der Förderung des Fuss- und Radverkehrs, andererseits der Verkehrsverflüssigung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Umsetzung ab 2019
Die Agglomerationsprogramme sind in Vierjahreszyklen aufgeteilt. Der Umsetzungszeitpunkt liegt je nach Priorisierung der Projekte zwischen 2019 bis 2022 und 2023 bis 2027. Die 3. Generation des Agglomerationsprogramms konzentriert sich auf Massnahmen im Fuss- und Radverkehr sowie auf Projekte zur Aufwertung von Gestaltung und Verkehrssicherheit von Ortsdurchfahrten. Die finanziell grössten Projekte sind im Bereich der Ortsdurchfahrten angesiedelt. Priorisiert wurden Massnahmen, welche zur Verbesserung des Gesamtverkehrssystems für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer beitragen. Im Bereich Landschaft und Freiraum wurden zudem eine fundierte Analyse erarbeitet sowie konkrete Zielsetzungen zur Naherholungs- und Freiraumentwicklung formuliert.
Öffentliche Mitwirkung
Gemäss Vorgaben des Bundes wird zeitgleich mit der Behördenvernehmlassung eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost können vom 7. März bis 27. Mai 2016 zum Programm und dessen Massnahmen Stellung nehmen. Danach überarbeitet der Kanton Aargau den Berichtsentwurf. Eingabefrist beim Bund ist Ende Dezember 2016. National- und Ständerat entscheiden daraufhin, mit welchem Beitragssatz die eingereichten Massnahmen im Agglomerationsperimeter vom Bund unterstützt werden. Bis anhin profitierte die Agglomeration Aargau-Ost mit einem Beitragssatz von 40 beziehungsweise 35 Prozent.
Für die Stellungnahmen ist das Formular auf der Website www.ag.ch/Aggloprogramm > Aargau-Ost > "Dokumente 3.Generation" zu verwenden. Unter dieser Adresse können auch die Berichte heruntergeladen werden. Die Eingaben sind bis spätestens Freitag, 27. Mai 2016 an die Projektleitung Agglomerationsprogramme bei der Abteilung Raumentwicklung, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, einzureichen.
www.ag.ch/Aggloprogramm > Aargau-Ost > "Dokumente 3.Generation"