Änderung Lohndekret und Dekret über die vorzeitige Pensionierung durch Kommission genehmigt
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Grossratskommission empfiehlt Erhöhung des Alters für vorzeitige Pensionierung und genehmigt Lohndekret gemäss Vorschlag des Regierungsrats
Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt dem Grossen Rat, die Änderung des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals unverändert zu genehmigen. Mit dem Dekret soll unter anderem die Dienstaltersgeschenkregelung neu festgelegt werden. Beim Dekret über die vorzeitige Pensionierung will die Kommission das Rentenalter von 58 auf 60 Jahre erhöhen.
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihren Sitzung vom 25. März und 1. April 2010 die Änderungen des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) und das Dekret über die vorzeitige Pensionierung (DvP) beraten.
Dienstaltersgeschenk
Die Regelung der Dienstaltersgeschenke löste grosse Diskussionen und verschiedene Anträge aus. Das Dekret sieht vor, Dienstaltersgeschenke nur bei genügenden Leistungen auszurichten. Der Antrag, den Zusatz "bei genügenden Leistungen" zu streichen wurde grossmehrheitlich abgelehnt; ebenso der Eventualantrag, "genügend" sei durch "gut" zu ersetzen. Sehr deutlich abgelehnt wurde ein Antrag, der Dienstaltersgeschenke erstmals nach fünfzehn Dienstjahren (und nicht schon nach zehn Dienstjahren) vorsah. Die Kommissionsmitglieder diskutierten darüber, ob die Lehrzeit wie bisher zu den Dienstjahren angerechnet werden soll. Ein Antrag gegen die Anrechnung der Lehrzeit wurde abgelehnt.
Mobilitätsbeitrag
Die Ausrichtung möglicher Mobilitätsbeiträge an Mitarbeitende, die ihren Arbeitsweg ganz oder teilweise ohne privates Motorfahrzeug zurücklegen, war umstritten. Sie fand aber bei den Kommissionsmitgliedern Zustimmung.
Pensionsalter
Eine Mitfinanzierung bei vorzeitiger Pensionierung im gegenseitigen Einvernehmen oder durch den Arbeitgeber soll entgegen des Vorschlags des Regierungsrats erst ab dem 60. Altersjahr (und nicht ab dem 58. Altersjahr) möglich sein. Der entsprechende Antrag aus der Kommission fand ganz knappe Zustimmung.
Das Verfahren bei Lehrpersonen sorgte für einige Diskussionen. Ein Antrag aus der Kommission für ein Mitspracherecht des Gemeinderats wurde knapp abgelehnt. Deutlicher abgelehnt wurde der Antrag, dass die Gemeinden bei entsprechender vorzeitiger Pensionierung von Lehrpersonen aus der finanziellen Pflicht entlassen werden und der Kanton als Arbeitgeber die notwendige Vorfinanzierung vollständig übernimmt.
Die Änderung des Lohndekrets und das Dekret über die vorzeitige Pensionierung werden voraussichtlich am 15. Juni 2010 im Grossen Rat beraten.