Änderung in den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums
Die neuen Richtlinien enthalten leicht erhöhte Grundbeträge (Anpassung an die Teuerung) und treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts hat die für den Kanton Aargau massgeblichen Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) aus dem Jahr 2001 revidiert. Die neuen Richtlinien gelten für alle Fälle, die ab dem 1. Januar 2010 zu beurteilen sind.
Die Grundbeträge wurden der Teuerung angepasst. So betragen beispielsweise die Grundbeträge für einen alleinstehenden Schuldner neu 1'200 statt 1'100 Franken oder für ein Ehepaar 1'700 statt 1'550 Franken.
Die neuen Richtlinien sind auf der im Internet publizierten Kreisschreibensammlung der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission unter der folgenden Adresse einsehbar: www.ag.ch/obergericht > Angebote.