Änderung des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz in 1. Beratung gutgeheissen
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Grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit stimmt der Revision einstimmig zu
Aufgrund der Totalrevision des Gesetzes über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz auf Bundesebene soll das kantonale Gesetz an die neuen Bestimmungen angepasst werden.
Anlässlich ihrer Sitzung vom 2. September 2022 hat die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) der Revision des kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes einstimmig zugestimmt. Kontrovers diskutiert wurde vor allem die geplante obligatorische Sicherheitsveranstaltung für Frauen und Ausländer und Ausländerinnen.
Die kantonale Revision ist notwendig geworden, weil die Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung des Bundes totalrevidiert und auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt worden ist.
Anpassungsbedarf hat sich neben der Sicherheitsveranstaltung vor allem in folgenden Bereichen ergeben:
- Im Bereich der Schutzdienstpflicht sollen die kantonalen Aus- und Weiterbildungsdauern an das neue Bundesrecht angepasst werden.
- Die Bereiche Telematik und Alarmierung werden an neue Vorgaben und durch den Bund auszuwählende Systeme angepasst.
- Die Rolle der Regionalen Führungsorgane wird durch die neuen Rechtsgrundlagen präzisiert.
- Der Bereich Schutz kritischer Infrastrukturen wird weiterentwickelt.
- Die Gemeindefonds für die zweckgebundenen Ersatzbeiträge werden zur Vermeidung von administrativen Doppelspurigkeiten aufgelöst. Die Ersatzbeiträge werden seit 2012 ausschliesslich im kantonalen Fonds geäufnet.
Die Vorlage wird im Grossen Rat voraussichtlich im November 2022 beraten.