Änderung des Dekrets Finanz- und Lastenausgleich
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Finanzstarke Gemeinden sollen entlastet werden
Finanzstarke Gemeinden haben eine Abgabe an den Finanz- und Lastenausgleich zu leisten. Diese bemisst sich nach der Steuerkraft und einem festgelegten Faktor. Die guten Steuererträge des Jahres 2006 führen zu einer Übersteuerung des Ausgleichs. Dem Grossen Rat wird deshalb beantragt, den Abgabesatz von 13 Prozent auf 8 Prozent zu senken.
Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist der Finanzausgleich revidiert worden, mit dem Ziel, die Kostenneutralität zwischen den Gemeinden so weit wie möglich zu erreichen. Der neue Finanzausgleich entfaltet seine Wirkung erstmals im Jahre 2008 aufgrund des Basisjahres 2006.
Im Basisjahr haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Der Gesamtaufwand aller Gemeinden ist dank tiefen Zinsen und geringerem Abschreibungsbedarf nur minimal angestiegen, während die Steuererträge erhebliche Zuwachsraten erzielten. Dies führt zu einer Übersteuerung der Ausgleichswirkung bei den finanzstarken Gemeinden.
Anstelle der für den wegfallenden indirekten Finanzausgleich erforderlichen 30 Millionen Franken müssten sie beim geltenden Abgabesatz von 13 Prozent rund 45 Millionen Franken leisten. Mit der Korrektur des Abgabesatzes auf 8 Prozent wird die Summe der Ausgleichsabgaben auf 28 Millionen Franken reduziert und damit das angestrebte Ausgleichsziel erreicht.
Die beantragte Änderung des Abgabesatzes hat keinen Einfluss auf finanzschwache Gemeinden. Das überproportionale Wachstum der Steuererträge im Verhältnis zu den nur mässig gestiegenen Aufwendungen führt bei ihnen zu einem geringeren Ausgleichsbedarf.