Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) wird wieder Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zugeordnet
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Wechsel der Zuständigkeit erfolgt auf den 1. April 2020
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ist ab 1. April 2020 wieder für die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) zuständig. Der Regierungsrat hat die im Juni 2019 beschlossene vorläufige Zuordnung zum Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben. Der Regierungsrat hat weiter beschlossen, in der nächsten Legislaturperiode organisatorisch-strukturelle Fragen im Zusammenhang mit dem Kantonalen Führungsstab (KFS) zu prüfen.
Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) betreut die aargauischen Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes administrativ und koordiniert deren Ausbildung. Im Katastrophenfall plant und führt sie Massnahmen durch. Präventiv führt die AMB periodisch eine Gefährdungsanalyse durch, die als Grundlage für das Risikomanagement des Kantons dient. Zudem stellt sie die Einsatzbereitschaft des Kantonalen Führungsstabs, des Kantonalen Katastrophen Einsatzelements und der InfoLine (Sorgentelefon) sicher und bildet die Regionalen Führungsorgane aus.
Die AMB gehörte bis Juni 2019 zum Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Nach dem Rücktritt der damaligen DGS-Vorsteherin ordnete der Regierungsrat am 19. Juni 2019 die Zuständigkeit für die AMB vorläufig dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zu.
Der Regierungsrat hat nun beschlossen, dass die AMB auf den 1. April 2020 wieder dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zugeordnet wird. Die getroffenen Abklärungen haben ergeben, dass ein Verblieb beim DVI in der Kantonsverwaltung zu einem Ungleichgewicht bezüglich Grösse der Departemente und deren Aufgabenverteilung führen würde.
Das DGS weist sodann mit den Bereichen Kantonsärztlicher Dienst, Feuerwehr, Aargauische Gebäudeversicherung und Verbraucherschutz wichtige Schnittstellen zur AMB auf. Aktuelles Beispiel sind die Herausforderungen durch die Coronavirus-Pandemie. Vor diesem Hintergrund sowie aus Kostengründen verzichtet der Regierungsrat auf eine externe Organisationsanalyse. Bei seinem Entscheid hat er auch berücksichtigt, dass das DGS seit einiger Zeit stabilisiert ist.
Der Regierungsrat wird jedoch in der kommenden Legislatur Struktur und Organisationsform des Kantonalen Führungsstabes (KFS) prüfen, insbesondere auch bezüglich Schnittstellen und Synergien mit der Kantonspolizei.