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Abstimmungsvorlagen für den 26. September 2021: zwei eidgenössische Vorlagen

Am Sonntag, 26. September 2021, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über zwei eidgenössische Vorlagen. Zudem findet eine Ersatzwahl von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis VII des Bezirks Bremgarten statt. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Der Bundesrat hat beschlossen, am 26. September 2021 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 2. April 2019 "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern"
  • Vorlage 2: Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Auf kantonaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.

Erste Resultate der Abstimmung werden am 26. September 2021 ab circa 12 Uhr auf der Website des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle Twitter und Facebook sowie den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen lancierte App "VoteInfo" erhältlich.

Kreiswahl im Bezirk Bremgarten

Die Ersatzwahl von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis VII des Bezirks Bremgarten wird ebenfalls am 26. September 2021 an der Urne entschieden.

Im Kreis VII des Bezirks Bremgarten stellen sich folgende Kandidierende für die zwei ausgeschriebenen Friedensrichterämter zur Wahl:

  • Bertschi Ruedi, Bremgarten (SP)
  • Bürgi Urs, Oberlunkhofen (FDP)
  • Felder Alois, Zufikon (Die Mitte)
  • Fiechter Matthias, Oberwil-Lieli (glp)
  • Stark Yvonne, Zufikon, (parteilos)

Das Resultat dieser Kreiswahl wird am Sonntagnachmittag, 26. September 2021, auf www.ag.ch/wahlen > Vorschau > Ersatzwahl der Bezirks- und Kreisbehörden vom 26. September 2021 aufgeschaltet.

Medienauskünfte am Abstimmungssonntag

Medienanfragen zur Abstimmung werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 079 216 29 80; ruft zurück). Zudem wird auf die Verordnungsbestimmung des Bundesrats verwiesen, welche die Veröffentlichung von eidgenössischen Abstimmungsergebnissen am Abstimmungssonntag vor 12 Uhr verbietet.

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