Abstimmungssonntag vom 24. November 2013
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Abstimmungsergebnisse per SMS
Am Sonntag, 24. November 2013 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über eine kantonale und drei eidgenössische Vorlagen. Erste Resultate sind ab 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:
- Aargauische Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" vom 21. August 2012
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Volksinitiative vom 21. März 2011 "1:12 – Für gerechte Löhne"
- Volksinitiative vom 12. Juli 2011 "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"
- Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)
Auch am 24. November 2013 begleitet die Staatskanzlei die Abstimmung mit einem SMS-Service. Der Dienst steht kostenlos zur Verfügung. Unter www.ag.ch/sms können sich Interessierte anmelden.
Regierungsrat empfiehlt, die Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" abzulehnen
Die Initianten verlangen, auf eine Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich zu verzichten. Die heutige Regelung im Pflegegesetz sieht eine Beteiligung von zwanzig Prozent vor. Dies entspricht maximal 15.95 Franken pro Tag. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass diese Kosten moderat und für die Patienten vertretbar sind. Wird auf eine Patientenbeteiligung verzichtet, kostet dies die Gemeinden jährlich zirka sechs Millionen Franken. Der Aargauer Grosse Rat empfiehlt die Initiative mit 85 zu 39 Stimmen ebenfalls zur Ablehnung.
Regierungsrat empfiehlt, die Volksinitiative "1:12 – Für gerechte Löhne" abzulehnen
Die Volksinitiative "1:12 – Für gerechte Löhne" verlangt, dass niemand mehr als zwölf Mal weniger verdient als die bestbezahlte Person im gleichen Unternehmen. Der Aargauer Regierungsrat stellt fest, dass die Annahme dieser Initiative bedeutende Einnahmeausfälle bei den Steuern und den Sozialversicherungen zur Folge hätte. Exemplarisch liess der Regierungsrat berechnen, welche Folgen eine Plafonierung des Nettolohns auf 750'000 Franken hätte. Dabei ergäben sich Mindereinnahmen von acht Millionen Franken beim Kanton und sechs Millionen Franken bei den Gemeinden sowie sieben Millionen Franken bei den Bundessteuern.
Von der Initiative betroffen wären vor allem Finanzdienstleistungsunternehmen, aber auch Unternehmen der Chemie und Pharma sowie der Forschung und Entwicklung. Viele solcher Unternehmen sind im Kanton Aargau angesiedelt. Aus allfälligen Wegzügen von Unternehmen und unterlassenen Investitionen ergäben sich weitere steuerliche Mindereinnahmen sowie Verluste von Arbeitsplätzen. Aus diesen Gründen hat sich der Aargauer Regierungsrat entschieden, klar gegen die Initiative Stellung zu beziehen.
Hohe Steuerausfälle bei Annahme der Familieninitiative
Gemäss Volksinitiative sollen Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, denselben Steuerabzug machen können wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Bei Annahme der Volksinitiative müsste somit ein Abzug für die Eigenbetreuung eingeführt werden – falls der Abzug für die Kosten der Fremdbetreuung bestehen bliebe.
Nach Aargauer Steuerrecht können die nachgewiesenen Kosten für Fremdbetreuung abgezogen werden, maximal jedoch 10'000 Franken pro Kind. Bei Annahme der Initiative könnten Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, dieselben Abzüge machen. Dies hätte bei einem Abzug von 10'000 Franken weitreichende finanzielle Konsequenzen. Gemäss Berechnungen des kantonalen Steueramts entgingen dem Kanton dadurch jährlich Steuereinnahmen von 77 Millionen Franken, den Gemeinden jährlich 68 Millionen Franken. Aufgrund der aktuellen Finanzlage kann sich der Kanton Aargau einen derart hohen Steuerausfall nicht leisten. Der Regierungsrat lehnt die Familieninitiative daher ab.
Auch Aargau profitiert von der Erweiterung des Nationalstrassennetzes
Mit der Erhöhung der Nationalstrassenabgabe ist die Finanzierungszusicherung für Nationalstrassen verbunden. Diese wirkt sich unter anderem positiv auf den Strassenabschnitt T 5 (Autobahnzubringer Aarau - Hunzenschwil) und insbesondere auf dessen Anschlussbauwerke aus. Der Regierungsrat hat sich denn auch bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens deutlich für die Vorlage ausgesprochen. Die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) hat sich ebenfalls für die Erhöhung der Vignettenpreise ausgesprochen.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Für Auskünfte zur kantonalen Vorlage steht am 24. November 2013 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Regierungsrätin Susanne Hochuli, Vorsteherin Departement Gesundheit und Soziales zur Verfügung, zur Familieninitiative und zur Initiative 1:12 Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen, zum Nationalstrassenabgabegesetz Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (062 835 12 03).