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Abstimmungssonntag 8. März 2015: Zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen kommen zur Abstimmung :
Regierungsrat befürwortet das Gesetz über die Leistungsanalyse und lehnt Familien- und Feuerwerk-Initiative ab.

Am Sonntag, 8. März 2015 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind ab 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 5. November 2012 "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
  • Vorlage 2: Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 "Energie- statt Mehrwertsteuer"

Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:

  • Vorlage 3: Gesetz über die Leistungsanalyse vom 25. November 2014
  • Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken" vom 30. Oktober 2012

Die Abstimmung am 8. März 2015 wird von der Staatskanzlei via SMS-Service und Twitter begleitet. Die Dienste stehen kostenlos zur Verfügung. Die Tweets mit den kantonalen Abstimmungsergebnissen finden sich am Abstimmungssonntag unter www.twitter.com/kantonaargau.

Ausgeglichener Staatshaushalt Ziel der Leistungsanalyse

Der Regierungsrat ist von der Verfassung und dem Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) her verpflichtet, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu führen.

Um in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, sind gesunde Finanzen eine zentrale Voraussetzung. Mit der Leistungsanalyse wird der Staatshaushalt entlastet, ohne dass Kernaufgaben des Staats einschneidend betroffen sind.

Im Rahmen der Leistungsanalyse werden im Saldo auch keine Lasten zu den Gemeinden verschoben. Unter dem Strich führt die Leistungsanalyse bei allen Gemeinden zusammen in den Jahren 2015 bis 2018 zu Einsparungen zwischen 6,2 und 15,0 Millionen Franken pro Jahr.

Der Regierungsrat empfiehlt aus diesen Gründen, das Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse anzunehmen.

Private Feuerwerke stellen keine gewichtigen Emissionsquellen dar

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass ein kantonales Abbrennverbot von privaten Feuerwerken mit der Ausnahmeregelung für Feuerwerke ohne Knallkörper für besondere öffentliche Anlässe als unverhältnismässig ist. Die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier sowie auf Umwelt und Sicherheit durch Feuerwerke erweisen sich im Vergleich zu den übrigen Emissionsquellen als nicht besonders gewichtig und es handelt sich um kurzzeitige und eher kleinräumige Ereignisse.

Den Gemeinden soll weiterhin die Kompetenz zur Regelung des Abbrennens von Feuerwerken in ihren Polizeireglementen belassen werden, zumal diese die Örtlichkeiten bestens kennen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Volksinitiative "zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken" ab.

Regierungsrat lehnt steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen ab

Die Umsetzung der Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" hätte Mindereinnahmen von schätzungsweise 200 Millionen Franken beim Bund und von 760 Millionen Franken bei den Kantonen zur Folge. Der Kanton Aargau hätte rund 60 Millionen Franken Steuerausfälle (Kantons- und Gemeindesteuern) zu tragen. Dies ist für den Kanton Aargau und die Gemeinden in den kommenden Jahren – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Leistungsanalyse – nicht verkraftbar.

Die Einführung eines neuen Abzugs, wie dies die Volksinitiative verlangt, führt zudem zu administrativen Mehraufwänden respektive einer weiteren Verkomplizierung des Steuerwesens. Eine Verkomplizierung steht in klarem Widerspruch zur immer wieder von allen Seiten geforderten Vereinfachung des Steuerwesens.

Medienauskünfte am Abstimmungssonntag

Für Auskünfte zur Eidgenössischen Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" steht Regierungssprecher Peter Buri am 8. März 2015 zwischen 14.00 und 15.00 Uhr zur Verfügung. Für Auskünfte zu Gesetz über die Leistungsanalyse steht Regierungsrat Roland Brogli am 8. März 2015 zwischen 14.00 und 15.00 Uhr zur Verfügung. Für Auskünfte zur Aargauischen Volksinitiative "zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken" steht Frau Landstatthalter Susanne Hochuli am 8. März 2015 zwischen 14.00 und 15.00 Uhr zur Verfügung.

Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (062 835 12 03).

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