Abstimmungssonntag 4. März 2018: zwei eidgenössische und eine kantonale Vorlage
:
Regierungsrat sagt Ja zum Stipendiengesetz
Am Sonntag, 4. März 2018, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über zwei eidgenössische und eine kantonale Vorlage. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
- Vorlage 2: Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (Abschaffung der Billag-Gebühren)
Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:
- Vorlage 3: Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz; StipG); Änderung vom 7. November 2017
Erste Resultate der Abstimmung am 4. März 2018 werden ab zirka 12.00 Uhr auf der Webseite zum Abstimmungstermin aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
Urnenwahl im Bezirk Brugg
Für die Friedensrichterstelle im Kreis VIII des Bezirks Brugg liegen folgende Kandidaturen vor:
- Baldinger Linda Ann, Brugg (SP)
- Büttikofer Markus, Birr (FDP)
Die Resultate der Bezirkswahlen werden am Sonntagnachmittag, 4. März 2018 auf der Seite zu den Bezirks- und Kreisbehörden aufgeschaltet.
Regierungsrat spricht sich für Änderung des Stipendiengesetzes aus
2014 ist der Kanton Aargau dem Stipendienkonkordat beigetreten. Durch diesen Schritt sind Anpassungen notwendig geworden. Mit der Änderung des Stipendiengesetzes soll aber auch der Kreis der Bezügerinnen und Bezüger bei den Darlehen erweitert und gleichzeitig eine restriktivere Stipendienvergabe verfolgt werden. Im Rahmen der Gesetzesberatung im Grossen Rat wurde zudem die Einführung des sogenannten "Splittingmodells" beschlossen, mit welchem die Studentinnen und Studenten auf der Tertiärstufe fortan ihren Ausbildungsbeitrag in Form eines Stipendiums (zwei Drittel der Summe) und eines rückzahlpflichtigen zinslosen Darlehens (ein Drittel) erhalten sollen. Eine Tertiärausbildung führt in aller Regel zu einem deutlich höheren Erwerbseinkommen als dies bei Absolventen einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II der Fall ist. Zusammen mit einer deutlichen Mehrheit des Grossen Rats erachtet es der Regierungsrat als angemessen und gut vertretbar, dass Studentinnen und Studenten innert zehn Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Teil der Unterstützungsleistung, mit welcher ihnen der Staat die Ausbildung ermöglicht hat, zurückbezahlen und empfiehlt die Vorlage zur Annahme. Die restriktivere Stipendienvergabe führt netto zu einer Entlastung von jährlich rund 2,4 Millionen Franken. Damit leistet auch das Stipendienwesen einen massvollen Beitrag zur Stabilisierung des Staatshaushalts. Die geänderten Rechtsgrundlagen sollen per 1. August 2018 in Kraft treten.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Für Auskünfte zur Abstimmung über die Änderung des Stipendiengesetzes steht Landammann Alex Hürzeler, Vorsteher Departement Bildung, Kultur und Sport, am 4. März 2018 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr zur Verfügung.
Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 079 216 29 80; ruft zurück).