Abstimmungssonntag 28. Februar 2016: Vier eidgenössische und eine kantonale Vorlagen kommen zur Abstimmung
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Regierungsrat lehnt Durchsetzungsinitiative ab und befürwortet die zweite Gotthardröhre
Am Sonntag, 28. Februar 2016 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und eine kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 5. November 2012 "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe";
- Vorlage 2: Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)";
- Vorlage 3: Volksinitiative vom 24. März 2014 "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!";
- Vorlage 4: Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel).
Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:
- Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot!"
Erste Resultate der Abstimmung am 28. Februar 2016 werden ab zirka 12.00 Uhr auf der Webseite des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen > Abstimmung vom 28. Februar 2016 aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
Urnenwahlen im Bezirk Zurzach sowie im Kreis IV des Bezirks Baden
Für das vakante Amt einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Zurzach sind folgende Anmeldungen eingegangen:
- Markus Burri, Endingen (SVP)
- Roman Dörig, Kleindöttingen (parteilos)
Im Kreis IV des Bezirks Baden (diesem gehören die Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen, Würenlos an) liegen drei Kandidaturen für die beiden ausgeschriebenen Friedensrichterstellen vor:
- Carla Ferrari Benz, Spreitenbach (SVP)
- Fabienne Fonti, Baden (GLP)
- Christian Oberholzer, Wettingen (SP)
Über die Besetzung dieser Ämter wird ebenfalls am 28. Februar 2016 an der Urne entschieden.
Regierungsrat lehnt die Aargauer Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot" ab
Die hohen Feiertage haben in grossen Teilen der Bevölkerung nach wie vor einen besonderen Stellenwert. Viele Menschen nutzen die Feiertage im Jahresablauf als Auszeiten, die der Erholung und Entspannung dienen. Die eingeschränkten Öffnungszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe stellen allerdings für jüngere Menschen auch eine Beeinträchtigung dar. Die geltende Regelung im Gastgewerbegesetz verunmöglicht es ihnen, Kultur-, Konzert- oder andere Lokale und Veranstaltungen mit Bewirtung an einzelnen Tagen im Jahr länger als bis 00.15 Uhr zu besuchen.
Deshalb hält der Regierungsrat die aktuelle, starre Regelung für nicht zeitgemäss. Er vertritt die Haltung, dass der Gemeinderat, der mit den örtlichen Gepflogenheiten bestens vertraut ist, an den fraglichen christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben bewilligen können soll. Diese Haltung entspricht auch dem Antrag einer Motion von Serge Demuth, die der Grosse Rat überwiesen hat. Der Regierungsrat hätte diese Lösung, bei der die Gemeinden verlängerte Öffnungszeiten bewilligen können, der Initiative als Gegenvorschlag gegenüberstellen wollen.
Das Initiativkomitee erklärte sich mit einer für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags nötigen Fristverlängerung nicht einverstanden (Initiativbegehren sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte innert 24 Monaten seit Einreichung bei der Staatskanzlei zur Abstimmung zu bringen). Daher verzichtet der Regierungsrat auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags und sistiert die Arbeit an der Motion von Serge Demuth bis nach dem Volksentscheid.
Durchsetzungsinitiative verletzt rechtstaatliche Prinzipien
Die Durchsetzungsinitiative weist Konfliktpotenzial mit Prinzipien des Schweizer Rechtsstaats beziehungsweise dem Völkerrecht auf. Der im Vergleich zur Ausschaffungsinitiative ausgeweitete Deliktskatalog führt dazu, dass vermehrt Personen wegen Bagatelldelikten ausgeschafft würden. Die Durchsetzungsinitiative ohne "Härtefallklausel" wäre in der Praxis kaum mit dem in der Bundesverfassung verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit besagt zudem, dass Wegweisungen nur bei schweren Straftaten und einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich sind.
Die Einschränkung des Rechtswegs in Fällen, bei denen das Non-Refoulement-Prinzip greift, führt zu einer Mehrbelastung der kantonalen Gerichte. Künftig stünden nur noch kantonale Rechtsmittel zur Verfügung, über die das kantonale Gericht innert 30 Tagen befände – der Weg ans Bundesgericht ist gemäss Initiative ausgeschlossen.
Die Initiative schafft Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Grundrechte, der Verhältnismässigkeit und der fehlenden Umsetzungsgesetzgebung. Die Rechtsunsicherheit und die Belastung der bilateralen Beziehungen zur EU läuft den Bestrebungen der Schweiz und des Kantons Aargau entgegen ein stabiles Umfeld für Bevölkerung und Wirtschaft zu bieten.
Entsprechend spricht sich der Regierungsrat gegen die Initiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer" aus. Eine Annahme der Initiative hätte negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Aargau.
Regierungsrat unterstützt zweite Gotthard-Tunnelröhre
Der Gotthard-Strassentunnel muss in rund 10 Jahren um-fassend saniert werden. Der Bundesrat beantragte deshalb mit der Botschaft vom 13. September 2013 dem Parlament, im Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpen-gebiet festzuschreiben, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann. Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterstützt die vom Bund vorgeschlagene zweite Tunnelröhre am Gotthard. Mit dieser Lösung sind die Verkehrs- und Betriebssicherheit bedeutend besser und es sind keine negativen Auswirkungen auf den Aargau zu erwarten. Bei einer Sperrung der Gotthardachse müssten Verkehrsverlagerungen im Grossraum Aargau/Zürich sowie Mehrbelastungen der A1 im kritischen Abschnitt Baregg-Limmattal in Kauf genommen werden. Der Regierungsrat befürwortet deshalb die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel).
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Für Auskünfte zur Aargauer Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot" und zur eidgenössischen Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" steht Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres am 28. Februar 2016 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr zur Verfügung. Auskunftsperson zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ist Landstatthalter Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Er steht am 28. Februar 2016 ebenfalls zwischen 13.00 und 14.30 Uhr für Fragen zur Verfügung. Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 062 835 12 03).