Abstimmungssonntag 27. September 2020: fünf eidgenössische Vorlagen und drei kantonale Vorlagen
Am Sonntag, 27. September 2020, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über fünf eidgenössische und drei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar. Zudem wird nochmals auf die Verordnungsbestimmung des Bundes hingewiesen, welche die Veröffentlichung von eidgenössischen Abstimmungsergebnissen am Abstimmungssonntag vor 12 Uhr verbietet.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 31. August 2018 "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)";
- Vorlage 2: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG);
- Vorlage 3: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten);
- Vorlage 4: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie");
- Vorlage 5: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019;
- Vorlage 7: Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019;
- Vorlage 8: Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 3. März 2020.
Erste Resultate der Abstimmung werden am 27. September 2020 ab circa 12 Uhr auf der Webseite des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen > Abstimmung vom 27. September 2020 aufgeschaltet. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen lancierte App "VoteInfo" erhältlich.
Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
In folgenden Bezirken und Friedensrichterkreisen kommt es am 27. September 2020 im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen zu Urnengängen:
- Bezirk Aarau: Wahl von 8 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Kreis V des Bezirks Baden: Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
- Bezirk Bremgarten: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Bezirk Bremgarten: Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats
- Kreis Vll des Bezirks Bremgarten: Wahl von 4 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
- Bezirk Brugg: Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats
- Bezirk Kulm: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Bezirk Laufenburg: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Kreis X des Bezirks Laufenburg: Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
- Bezirk Lenzburg: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Kreis Xll des Bezirks Lenzburg: Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
- Bezirk Muri: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Kreis Xlll des Bezirks Muri: Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bei der Staatskanzlei für diese Wahlen angemeldet haben, sind unter www.ag.ch/bkw20 aufgeschaltet. Dort werden am Wahlsonntag frühestens ab 12 Uhr auch die Resultate publiziert.
In den übrigen Bezirken sowie Friedensrichterkreisen fanden stille Wahlen statt, da nicht mehr Kandidaturen eingingen, als Ämter zu besetzen waren.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag; Hinweis auf Verbot der Veröffentlichung von eidgenössischen Ergebnissen vor 12 Uhr
Anfragen für Auskünfte der Regierungsräte zur Abstimmung über die kantonalen Vorlagen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 079 216 29 80; ruft zurück).
Zudem wird nochmals auf die neue Verordnungsbestimmung des Bundesrats verwiesen, welche die Veröffentlichung von eidgenössischen Abstimmungsergebnissen am Abstimmungssonntag vor 12 Uhr verbietet. Der Kanton Aargau informierte Mitte Dezember 2019 die Gemeinden im Kreisschreiben zum Urnengang vom 9. Februar 2020. Auch den Medien wurde eine Kopie des Informationsschreibens der Bundeskanzlei zugestellt.