Abstimmungssonntag 27. November 2016: Vier kantonale Vorlagen und eine eidgenössische Vorlage kommen zur Abstimmung
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Regierungsrat empfiehlt die Vorlagen aus den Entlastungsmassnahmen 2016 zur Annahme und lehnt Atomausstiegsinitiative ab
Am Sonntag, 27. November 2016 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über eine eidgenössische und vier kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende eidgenössische Vorlage gelangt zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 16. November 2012 "Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)"
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 2: Änderung vom 13. September 2016 des Schulgesetzes (Abschaffung des Berufswahljahrs)
- Vorlage 3: Änderung vom 13. September 2016 des Steuergesetzes (StG) (Begrenzung Pendlerabzug auf Fr. 7'000.–)
- Vorlage 4: Änderung vom 13. September 2016 des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG) (Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV)
- Vorlage 5: Änderung vom 13. September 2016 des Wassernutzungsgesetzes (WnG) (Anpassung Wassernutzungsgesetz – Gewässerrevitalisierungen)
Erste Resultate der Abstimmung am 27. November 2016 werden ab zirka 12.00 Uhr auf der Webseite des Kantons unter Abstimmung vom 27. November 2016 aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
Es braucht ein Ja zu den kantonalen Vorlagen, um den Aargauer Staatshaushalt sanieren zu können
Der Aargauer Staatshaushalt muss saniert werden. Die am 27. November 2016 zur Abstimmung stehenden Entlastungsmassnahmen 2016 müssen umgesetzt werden, damit die Staatsfinanzen ins Gleichgewicht gebracht werden können. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb mit Nachdruck ein Ja zu den kantonalen Vorlagen. Eine Ablehnung würde zu einer zusätzlichen Belastung des Staatshaushalts von jährlich 11,7 bis 13,3 Millionen Franken führen und den finanziellen Handlungsbedarf nochmals deutlich erhöhen.
Der Regierungsrat hatte vor drei Jahren mit der Leistungsanalyse frühzeitig Massnahmen eingeleitet, um die sich verschlechternde Finanzsituation des Kantons Aargau bewältigen zu können. Verschiedene, teilweise rasch eintretende und vom Ausmass her nicht vorhersehbare Entwicklungen (zum Beispiel Rückgang bei den Steuererträgen aufgrund der Wirtschaftslage mit Aufwertung des Frankens wie auch Verlusten in den Energiefirmen, Aufwandsteigerungen im Gesundheitsbereich und so weiter) führten seither zu weiteren Verschlechterungen der Finanzsituation und zu neuem Handlungsbedarf. Die Anstrengungen der letzten Jahre genügen nicht, um diese negativen Entwicklungen bewältigen zu können. Die Sanierung des Aargauer Staatshaushalts erfolgt nach einem Konzept, welches die ganze AFP-Periode 2017–2020 umfasst. Die weiteren am 27. November 2016 zur Abstimmung stehenden Massnahmen 2016 sind ein wichtiger Bestandteil des Sanierungskonzepts AFP 2017–2020 zum Haushaltsausgleich.
Abschaffung des Berufswahljahrs
Das Berufswahljahr soll ab dem Schuljahr 2017/2018 nicht mehr angeboten werden. Stattdessen sollen die Schülerinnen und Schüler in ihren bisherigen Klassen der Real-, Sekundar- oder Bezirksschule verbleiben. Weiterhin stehen Angebote im 10. Schuljahr zur Verfügung, welche die Jugendlichen beim Berufseinstieg unterstützen.
Beim Brückenjahr handelt es sich um eine Sonderform im letzten Schuljahr der Oberstufe, das den Jugendlichen nebst der Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule offen steht. Es wurde vor über 40 Jahren eingeführt, um Schüle-rinnen und Schüler zur Berufswahlreife zu führen. Inzwischen ist die Berufswahlvorbereitung mit eigens entwickelten Lehrmitteln ein fester Teil des Oberstufenunterrichts und die Berufsberatung wurde ausgebaut. Die Nachfrage nach dem Berufswahljahr hat deshalb in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Im Schuljahr 2016/2017 wählten noch 50 von 6'700 Schülerinnen und Schülern des Abschlussjahrs das Berufswahljahr.
Begrenzung Pendlerabzug auf 7'000 Franken
Wer einen längeren Arbeitsweg auf sich nimmt, entscheidet sich in der Regel bewusst für ein Verbleiben am bisherigen Wohnort. Die Mehrkosten für den längeren Arbeitsweg stellen deshalb steuerlich nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar. Die Begrenzung des Pendlerabzugs bewirkt in der Regel eine Steuermehrbelastung von weit unter einem Prozent des Einkommens, womit nicht von einem wesentlichen Einkommensteil gesprochen werden kann. Schliesslich wird mit der neuen gesetzlichen Regelung eine Gleichbehandlung zwischen öV-Benutzern und Benutzern des motorisierten Individualverkehrs hergestellt, welche künftig ähnlich hohe Abzüge für Arbeitswegkosten geltend machen können.
Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV
Im Kanton Aargau werden heute ein Fünfzehntel oder 6,6 Prozent des Vermögens als Vermögensverzehr angerechnet. Im Schnitt haben die durch die beabsichtigte Erlassänderung betroffenen 415 Personen ein Vermögen von 87'000 Franken. Rund 50 Personen weisen sogar ein Vermögen von über 150'000 Franken auf. Der aktuell höchste Vermögenswert einer alleinstehenden Person im Heim mit Ergänzungsleistungen zur IV beträgt rund 500'000 Franken.
Ergänzungsleistungen werden vollständig über Steuereinnahmen finanziert. Mit den Regelungen zum Vermögensfreibetrag und zum Vermögensverzehr erfolgt eine Abwägung zwischen einer gewissen Vermögenssicherung und den Interessen der Steuerzahlenden. Mit der Erhöhung des Vermögensverzehrs auf einen Fünftel wird diesem Umstand Rechnung getragen.
Anpassung Wassernutzungsgesetz – Gewässerrevitalisierungen
Die durchschnittlichen jährlichen "Nettoinvestitionen Gewässerrevitalisierungen" der Jahre 2010–2015 betragen 2,4 Millionen Franken; dies entspricht durchschnittlich rund fünf Prozent des aktuellen Wasserzinsertrags. Die vorgesehene gesetzliche Anpassung schafft eine Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten und gewährleistet die Weiterführung der bisherigen Investitionen für Revitalisierungen. Zudem hat der Bund mit einer Änderung im Gewässerschutzgesetz höhere Bundesbeiträge an Revitalisierungsprojekte beschlossen. Davon können auch der Kanton Aargau und die Gemeinden profitieren, wenn sie bereit sind, ihren Anteil an den Investitionskosten zu tätigen.
Aargauer Regierungsrat lehnt Atomausstiegsinitiative ab
Der Regierungsrat unterstützt die Haltung des Bundesrats und des Eidgenössischen Parlaments: die Stilllegung von Kernkraftwerken soll am Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer erfolgen. Die Kernenergie ist heute noch ein wichtiger Pfeiler, um die Versorgungssicherheit zu erhalten beziehungsweise um eine möglichst von Stromimporten aus dem Ausland unabhängige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Bei einer Laufzeitbeschränkung von 45 Jahren müssten innert kurzer Zeit drei Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Die zur Kompensation notwendigen Stromimporte belasten einerseits die Netzinfrastruktur und stammen andererseits häufig von fossilen und nuklearen Energieträgern.
Mit einem Weiterbetrieb steht für den kontinuierlichen Umbau des Energiesystems mehr Zeit zur Verfügung. Das Ziel der Versorgungssicherheit ist – abgeleitet aus der Energiestrategie 2050 des Bundes – auch als eines der Hauptziele in der neuen kantonalen Energiestrategie "energieAARGAU" festgeschrieben. Ausserdem können Mehrkosten, die mit einem sehr raschen Ausstieg verbunden wären, vermieden und absehbare Entschädigungsforderungen bei einer Laufzeitbeschränkung umgangen werden.