Abstimmungssonntag 25. November 2018: drei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen
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Regierungsrat lehnt Wald-Initiative ab und befürwortet Verfassungsänderung
Am Sonntag, 25. November 2018, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über drei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. März 2016 "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)"
- Vorlage 2: Volksinitiative vom 12. August 2016 "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"
- Vorlage 3: Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "JA! für euse Wald" vom 14. Februar 2017
- Vorlage 5: Verfassung des Kantons Aargau (Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer); Änderung vom 28. August 2018
Erste Resultate der Abstimmung werden am 25. November 2018 ab zirka 12.00 Uhr auf der Webseite des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen > Abstimmung vom 25. November 2018 aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
Regierungsrat lehnt Volksinitiative "JA! für euse Wald" ab
Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative "JA! für euse Wald" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Der Regierungsrat teilt zwar die Meinung, dass Leistungen der Waldeigentümerinnen und -eigentümer für Erholung und Freizeitaktivitäten angemessen zu entschädigen sind. Im Wald erholt sich primär die lokale Bevölkerung. Deshalb sind die erwünschten Erholungsleistungen des Walds beziehungsweise der Waldbewirtschaftung auf Stufe Gemeinde auszuhandeln und zu erbringen. Da es sich um kommunale Aufgaben handelt, ist aus Sicht des Regierungsrats eine Aufgaben- und Lastenverschiebung hin zum Kanton nicht gerechtfertigt. Dies umso mehr, als der Kanton heute schon Beiträge leistet.
Die Forderung der Initiative von mindestens 25 Franken pro Kopf würde eine Vervierfachung der bisherigen Kantonsbeiträge auf rund 16 Millionen Franken pro Jahr bedeuten. Dies entspricht einem Steuerprozent. In Anbetracht des strukturellen Defizits in der Staatsrechnung des Kantons Aargau kommt die Forderung der Initiative zur Erhöhung der Kantonsbeiträge für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Walds zur Unzeit und ist nicht finanzierbar.
Teilnahme an Ständeratswahlen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Wie dies bereits in 11 Kantonen der Fall ist, soll es im Kanton Aargau den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ermöglicht werden, an den Ständeratswahlen – sowohl aktiv wie auch passiv – teilzunehmen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Ausdehnung des Wahlrechts der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf die Ständeratswahlen angezeigt ist. Auch wenn die Wahl in den Ständerat eine kantonale Wahl darstellt, steht doch im Vordergrund, dass die Wahl in das eidgenössische Parlament erfolgt. Deshalb soll hier die gleiche Regelung gelten wie für die Nationalratswahlen.
Urnenwahlen im Bezirk Brugg sowie im Kreis II des Bezirks Aarau
Für das vakante Amt einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Brugg sind folgende Anmeldungen eingegangen:
- Baumgartner Susanne, Brugg (EVP)
- Vecchio Antonino, Lupfig (CVP)
Im Kreis II des Bezirks Aarau (Gemeinden Buchs, Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden) liegen ebenfalls zwei Kandidaturen für die ausgeschriebene Friedensrichterstelle vor:
- Schwyter Rolf, Aarau (Grüne)
- Stüssi Dieter, Buchs (SVP)
Über die Besetzung dieser Ämter wird auch am 25. November 2018 an der Urne entschieden. Die Resultate der Bezirks- und Kreiswahlen werden auf www.ag.ch/wahlen > Vorschau aufgeschaltet.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Für Auskünfte zur Abstimmung über die Wald-Initiative steht Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt, für Auskünfte zur Abstimmung über die Verfassungsänderung steht Landstatthalter Urs Hofmann, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres am 25. November 2018 zwischen 13.30 und 14.30 Uhr zur Verfügung. Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 079 216 29 80; ruft zurück).