Abstimmungssonntag 23. September 2018: drei eidgenössische und eine kantonale Vorlage
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Regierungsrat sagt Nein zur Volksinitiative "Millionärssteuer – Für eine faire Vermögenssteuer im Aargau"
Am Sonntag, 23. September 2018, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über drei eidgenössische und eine kantonale Vorlage. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]")
- Vorlage 2: Volksinitiative vom 26. November 2015 "Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)"
- Vorlage 3: Volksinitiative vom 30. März 2016 "Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle"
Folgende kantonale Vorlage gelangt zur Abstimmung:
- Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "Millionärssteuer – Für eine faire Vermögenssteuer im Aargau"
Erste Resultate der Abstimmung am 23. September 2018 werden ab zirka 12.00 Uhr auf der Webseite des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen > Abstimmung vom 23. September 2018 aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
Regierungsrat spricht sich gegen die "Millionärssteuer" aus
Der gemäss der Volksinitiative vorgesehene Tarif würde steuerbare Vermögen von über 475'000 Franken um bis zu 114 Prozent stärker belasten. Die Besteuerung von kleineren Vermögen würde um bis zu 15 Prozent sinken. Mit diesem Tarif würde der Kanton Aargau die hohen Vermögen im Vergleich zu den Nachbarkantonen mit Abstand am stärksten besteuern. Gegenüber den Kantonen Luzern, Solothurn und Zug wäre die Belastung gar drei- bis viermal höher. Heute liegt die Vermögenssteuerbelastung im Aargau bei kleineren Vermögen etwas unter dem Mittel der Nachbarkantone, bei grösseren Vermögen in etwa im Durchschnitt.
Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass die Umsetzung der Volksinitiative die Standortattraktivität des Kantons Aargau für Vermögende stark schädigen würde. Bereits heute wohnen im Aargau anteilsmässig deutlich weniger Vermögende als in den meisten übrigen Kantonen. Bei einer Verschärfung der Vermögenssteuer ist zu befürchten, dass der Kanton Aargau in steuerlicher Hinsicht für einkommens- und vermögensstarke Steuerpflichtige weniger attraktiv wird, sie möglicherweise wegziehen und deshalb ein wesentlicher Teil der geschätzten Mehrerträge wegfallen würden.
Da eine weniger weit gehende Tariferhöhung ebenfalls negative Wirkung auf die Standortattraktivität des Kantons Aargau hätte, unterbreitet der Regierungsrat zur Volksinitiative keinen Gegenvorschlag und empfiehlt die Initiative der JUSO Aargau zur Ablehnung.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Für Auskünfte zur Abstimmung über die "Millionärssteuer"-Initiative steht Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen, am 23. September 2018 zwischen 13.30 und 14.30 Uhr zur Verfügung.
Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 079 216 29 80; ruft zurück).