Abstimmungssonntag 12. Februar 2017: Fünf kantonale Vorlagen und drei eidgenössische Vorlagen kommen zur Abstimmung
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Regierungsrat empfiehlt die optimierte Aufgabenteilung sowie den Finanzausgleich anzunehmen und die drei Volksinitiativen abzulehnen
Am Sonntag, 12. Februar 2017 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über drei eidgenössische und fünf kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
- Vorlage 2: Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
- Vorlage 3: Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlagen 4 und 5: Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden
- Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative "JA zu einer guten Bildung – NEIN zum Lehrplan 21" vom 2. Juni 2015
- Vorlage 7: Aargauische Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" vom 11. Juni 2012
- Vorlage 8: Aargauische Volksinitiative "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut" vom 23. Dezember 2009
Erste Resultate der Abstimmung am 12. Februar 2017 werden ab zirka 12.00 Uhr auf der Webseite des Kantons unter www.ag.ch/abstimmungen > Abstimmung vom 12. Februar 2017 aufgeschaltet. Weiter steht ein kostenloser SMS-Service für die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
Aargauer Regierungsrat unterstützt Schaffung des NAF
Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) stellt der Bund die finanziellen Mittel für die Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz sicher. Für den Kanton Aargau steht dabei der 6-Spur-Ausbau der A1 zwischen Aarau Ost und Birrfeld im Vorder-grund. Der Bund kann dieses Vorhaben nicht so rasch vorantreiben wie vom Kanton Aargau erwünscht. Mit dem NAF soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass vom Parlament beschlossene Vorhaben durch eine Vorfinanzierung des Kantons zeitlich vorgezogen werden können. Damit wäre zumindest die Möglichkeit für eine rasche Beseitigung des Engpasses auf der A1 gegeben.
Mit dem NAF sichert der Bund ausserdem die finanziellen Beiträge an den Kanton und die Gemeinden für Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen. Bei einer Ablehnung des NAF wären die Agglomerationsprogramme der 3. Generation, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist, stark gefährdet. Davon wäre auch der Kanton Aargau mit der Limmattalbahn sowie seine Regionen und Gemeinden stark betroffen.
Regierungsrat empfiehlt Unternehmenssteuerreform III anzunehmen
Die Abschaffung der international kritisierten kantonalen Steuerstatus ist unausweichlich. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) schafft eine Gleichbehandlung der Besteuerung von in- und ausländischen Erträgen der Unternehmen. Der Regierungsrat unterstützt die Argumentation der Finanzdirektorenkonferenz und will die USR III als Chance nutzen, den Kanton Aargau im Standortwettbewerb mit den anderen Kantonen und dem angrenzenden Ausland weiterhin attraktiv zu positionieren. Er empfiehlt deshalb, die Vorlage anzunehmen.
Der Regierungsrat verfolgt die Strategie, insbesondere jene Unternehmen zu fördern, die innovativ und im Bereich Forschung und Entwicklung besonders aktiv sind. Mit einem Paket an Massnahmen und einer Tarifreduktion sollen die Abwanderung von Firmen vermieden und damit Arbeitsplätze gesichert und wichtiges Steuersubstrat erhalten bleiben. Zudem können die Chancen für neue Ansiedlungen und neue Arbeitsplätze genutzt werden. Der Bund beteiligt sich an den vorgesehenen Reformkosten durch eine Erhöhung der Kantonsanteile an den direkten Bundessteuern. Dies ist für den Kanton Aargau ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der USR III.
Der Start der öffentlichen Anhörung zur kantonalen Umsetzung der USR III ist für Mitte Februar vorgesehen, nach der Eidgenössischen Volksabstimmung. Der Regierungsrat befasst sich bei der Erarbeitung der Anhörungsvorlage neben der generellen Anpassung der oberen und unteren Tarife unter anderem mit folgenden Fragestellungen: Einführung einer Patentbox, zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung, zinsbereinigte Gewinnsteuer mit gesetzlich vorgesehener Mindestbesteuerung von Dividenden, generelle Entlastungsbegrenzung der Abzüge. Bei der Entscheidungsfindung wird er das Gesamtwohl des Aargaus im Auge behalten, sowohl die Interessen der KMU's, der Grossunternehmen, aber auch der vielen kleineren, mittleren und grossen Familienunternehmen im Kanton. Die Beratung der Vorlage für die kantonale Umsetzung im Grossen Rat erfolgt nach den Sommerferien.
Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs
Der Kanton Aargau hat die Aufgabenteilung zwischen Kan-ton und Gemeinden in sehr vielen Bereichen erfolgreich neu gestaltet. Der eingeschlagene Weg soll mit zusätzlichen Optimierungen weitergeführt werden. Die höhere Nachvollziehbarkeit und Steuerbarkeit des Finanzausgleichs stellen sicher, dass jene Lasten ausgeglichen werden, die für die grössten Kostenunterschiede in den Gemeinden verantwortlich sind. Es wird nicht mehr vorkommen, dass Gemeinden mit einer tiefen Finanzkraft keine oder fast keine Finanzausgleichsbeiträge erhalten. Die Beiträge und Abgaben von Gemeinden, die vergleichbare Rahmenbedingungen aufweisen, werden sich angleichen. Mit Übergangsbeiträgen werden Mehrbelastungen von Gemeinden infolge des Systemwechsels über mehrere Jahre abgefedert. Ergänzungsbeiträge geben allen Gemeinden die Sicherheit, dass sie ihren Weg auch künftig mit einem vertretbaren Steuerfuss gehen können. Die Finanzierung über die Steuerzuschläge wird flexibilisiert, so dass es nicht mehr zu einem übermässigen Anstieg des Bestands in der Spezialfinanzierung kommen wird: Es gibt weder für natürliche noch für juristische Personen einen Minimalwert, und die Maximalwerte werden reduziert. Der Regierungsrat empfiehlt die beiden Vorlagen (4 und 5) zur Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden anzunehmen.
Keine unnötige Einschränkung des Bildungsangebots
Die Initiative "Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21" will im Schulgesetz einen abschliessenden Katalog der zu unterrichtenden Schulfächer festlegen. Zudem verlangt sie, dass der Aargauer Lehrplan für die Volksschule Jahrgangsziele umschreibt und für den Kindergarten ein Rahmenlehrplan gelten soll.
Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Weder wird über den Lehrplan 21 abgestimmt noch für eine bessere Bildung gesorgt. Im Gegenteil, die Initiative bringt für die Aargauer Volksschule etliche Nachteile. Sie macht sie zu einem Sonderfall in der Deutschschweiz, negiert den nationalen Verfassungsauftrag, führt zu neuen Unklarheiten und verursacht für Gemeinden und Kanton zusätzliche Kosten. Sie schadet der Aargauer Volksschule, indem sie deren Bildungsangebot per Gesetz einschränkt und die Harmonisierung der Bildungsziele unter den Kantonen, wie sie durch die Bundesverfassung vorgegeben und von den Stimmberechtigten gewünscht ist, behindert. Der vorgeschlagene Gesetzestext würde Änderungen auch am heute geltenden Lehrplan notwendig machen und den Kanton Aargau zu einem kostspieligen Alleingang zwingen.
Umsetzungsschwierigkeiten und hohe Kostenfolgen bei "Arbeit und Weiterbildung für alle!"
Der Regierungsrat hält die Ziele der Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" zwar für unterstützungswürdig, sieht aber Umsetzungsschwierigkeiten sowie hohe Kosten-folgen und lehnt die Initiative deshalb ab. Die zusätzlichen Kosten – eine grobe Schätzung geht von zirka 46 Millionen Franken aus – müssten in der bereits angespannten finanziellen Lage in künftigen Aufgaben- und Finanzplänen mittels Einsparungen und Mehreinnahmen kompensiert werden.
Bestehendes Verfassungsrecht ermöglicht Massnahmen bei familienbedingter Armut
Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der Volksinitiative "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut", zumal sie im Ansatz der mit der Sozial-politischen Planung verfolgten Strategie (Bekämpfung familienbedingter Armut) entspricht, lehnt die Initiative an sich aber aus folgenden Gründen ab: Zum einen lassen die Vor-gaben der Initiative bei der Umsetzung keinen Spielraum zu. Zum anderen erlaubt das heutige Verfassungsrecht bereits Massnahmen zum Schutz vor familienbedingter Armut. Neue sozialpolitische Massnahmen sollen neben der Behebung einer offensichtlichen Not die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Betroffenen einfordern. Im Weiteren lässt der finanzpolitische Spielraum des Kantons zurzeit keinen Raum, um neue Bedarfsleistungen auszuarbeiten.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Für Auskünfte zum Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr steht Landammann Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt am 12. Februar 2017 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr zur Verfügung.
Für Anfragen zum Unternehmenssteuerreformgesetz III steht Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen am 12. Februar 2017 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr zur Verfügung.
Für Auskünfte zur Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden sowie zur Aargauischen Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" steht Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres am 12. Februar 2017 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr zur Verfügung.
Für Anfragen zur Aargauischen Volksinitiative "Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21" steht Landstatthalter Alex Hürzeler, Vorsteher Departement Bildung, Kultur und Sport am 12. Februar 2017 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr für Fragen zur Verfügung.
Für Auskünfte zur Aargauischen Volksinitiative "Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut" steht Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin Departement Gesundheit und Soziales am 12. Februar 2017 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr für Fragen zur Verfügung.
Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (Telefon 062 835 12 03).