Abstimmungsbeschwerde zur Konzernverantwortungsinitiative fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats
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Beschwerdeführer können nach Nichteintretensentscheid Grundsatzfragen nun durch das Bundesgericht klären lassen
Der Regierungsrat hat entschieden, nicht auf die am 2. November 2020 eingereichte Abstimmungsbeschwerde zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. November 2020 über die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Konzernverantwortungsinitiative) einzutreten. Die in der Abstimmungsbeschwerde gerügten Eingriffe in den Abstimmungskampf fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats, da sie in ihren Auswirkungen nicht auf das Gebiet des Kantons Aargau beschränkt sind. Er hat sich aus diesem Grund nicht inhaltlich mit der Abstimmungsbeschwerde befasst beziehungsweise nicht inhaltlich darüber entschieden. Mit dem Nichteintretensentscheid schafft der Regierungsrat die Voraussetzung, dass die in der Abstimmungsbeschwerde angesprochenen Grundsatzfragen nun vom Bundesgericht geklärt werden können. Der Regierungsrat würde eine solche Klärung dieser Grundsatzfragen begrüssen.