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Abstimmungs-Infos für den 18. Mai auf dem Internet :
www.ag.ch/abstimmungsresultate/vorschau.htm

Das kantonale und das eidgenössische Abstimmungsbüchlein für den Monster-Urnengang vom 18. Mai sind seit Donnerstag online verfügbar.

Am 18. Mai entscheiden die Stimmberechtigten im Aargau über neun eidgenössische und vier kantonale Vorlagen. Die amtlichen Informationen zu den 13 Vorlagen sind seit dem 27. März auf http://www.ag.ch/abstimmungsresultate/vorschau.htm verfügbar. Es geht um die folgenden vier kantonalen Geschäfte:
- Die Volksinitiative "Abspecken beim Grossen Rat" verlangt die Verkleinerung des Grossen Rates von heute 200 Mitgliedern auf 140 Mitglieder. Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten - entgegen dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates -, die Vorlage abzulehnen.
- Bundesrechtliche Vorgaben bedingen die Neuorganisation des Zivilstandswesens im Aargau und verschiedene Anpassungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Grosser Rat und Regierungsrat empfehlen ein Ja.
- Das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) ist das "Zwillingsgesetz" zum Personalgesetz von 2001. Es ersetzt die bisherige Wahl von Lehrpersonen durch einen Anstellungsvertrag, führt anstelle des Lektionenpensums pro Schulwoche neu eine Jahresarbeitszeit in Verbindung mit einem Berufsauftrag ein, regelt die Arbeitgeberfunktion für Lehrpersonen an Volksschulen (Gemeinde als Anstellungs- und Vollzugsbehörde, Kanton als Besoldungsbehörde) und schafft die Institution der Schulleitung. Die Weihnachtsferien werden um durchschnittlich zweieinhalb Tage auf zwei Wochen verlängert. Grosser Rat und Regierungsrat empfehlen Zustimmung.
- Mit der Revision des Spitalgesetzes von 1971 soll eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung gewährleistet werden, mit neuen Anreizen zur Dämpfung des Kostenwachstums. Die Zuständigkeiten werden klar geregelt. Die drei Kantonsspitäler sollen in die Form der gemeinnützigen (d.h. nicht gewinnorientierten) Aktiengesellschaft überführt werden und dadurch mehr betriebliche Freiheit erhalten. Neu geregelt wird die Finanzierung: Anstelle von Defiziten sollen Leistungen finanziert werden. Grosser Rat und Regierungsrat haben die Ja-Parole herausgegeben.

Zu jeder kantonalen Vorlage werden der im Abstimmungsbüchlein abgedruckte Gesetzes-, bzw. Initiativtext und die entsprechenden Erläuterungen des Regierungsrates, bzw. des Initiativkomitees als separate Dateien zum Herunterladen angeboten.

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