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Abstimmungs-Infos auf www.ag.ch :
Erläuterungen zum kantonalen Urnengang vom 30. November

Die Abstimmungs-Infos zum kantonalen Urnengang vom 30. November sind seit 16. Oktober online auf www.ag.ch verfügbar. Es geht um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

Die Aargauer Stimmberechtigten stimmen am Wochenende vom 30. November 2003 über drei kantonale Vorlagen zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ab. Eidgenössische Vorlagen kommen nicht zur Abstimmung.

Im Internet können seit Mitte Oktober 2003 die Erläuterungen des Regierungsrates und der Abstimmungstext heruntergeladen werden. In Papierform werden die Abstimmungsunterlagen den Gemeinden in den nächsten Tagen zugestellt. Den Stimmberechtigten müssen sie bis 7. November verteilt sein.

Die Infos sind im Web-Angebot des Kantonalen Wahlbüros zu finden: www.ag.ch/wahlbuero (direkt: www.ag.ch/de/pub/wabag/abstimmungen/30112003.htm).

Zur Abstimmung gelangen folgende Vorlagen:

- Gesetz II zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (GAT II) vom 20. Mai 2003;
- Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 20. Mai 2003;
- Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 20. Mai 2003.

Materiell geht es unter anderem darum, dass der Kanton von den Gemeinden das amtliche Vermessungswesen übernimmt und die Sozialhilfe schrittweise zur Gemeindeaufgabe wird. Ausserdem soll der Kanton Gemeindezusammenschlüsse finanziell unterstützen können.

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