Abstimmung über Baugesetz und Gemeindereform Aargau
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Sechs kantonale und zwei eidgenössische Vorlagen
Die Stimmberechtigten entscheiden am 27. September 2009 über sechs kantonale und zwei eidgenössische Vorlagen. Interessierte finden erste Aargauer Resultate ab zirka 12.00 Uhr auf www.ag.ch.
Folgende eidgenössische Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze
Bundesbeschluss vom 19. Dezember 2008 über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Kantonal gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz)
Gemeindereform Aargau (GeRAG), Massnahmen des 1. Pakets:
- Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat)
- Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat)
- Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FLAG); Änderung vom 17. März 2009 (Abschaffung der Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanzausgleich)
- Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen)
Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 24. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden)
Gleichzeitig finden in vielen Gemeinden Wahlen statt. Die ersten Bezirksergebnisse werden ab zirka 12.00 Uhr erwartet, die Aargauer Schlussresultate auf zirka 15.00 Uhr.
Medienauskünfte am Abstimmungssonntag
Die Regierungsräte Urs Hofmann und Peter C. Beyeler stehen zwischen 15.00 und 16.00 Uhr telefonisch für Auskünfte zu GeRAG beziehungsweise zum Baugesetz zur Verfügung. Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (062 835 12 04).