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Abläufe und Verantwortlichkeiten beim Tötungsdelikt "Lucie T." abgeklärt :
Kommission für öffentliche Sicherheit legt Bericht an den Grossen Rat vor

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat die Abläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt "Lucie T." abgeklärt. Sie geht mit dem Fazit des Expertenberichts einig, dass ein Fehlverhalten nicht klar zugeordnet werden kann. Die SIK begrüsst die vom zuständigen Departement getroffenen Sofortmassnahmen sowie die geplante Organisationsanalyse.

Auf Antrag von Grossrat Thierry Burkart (Baden) hatte der Grosse Rat im März 2009 die SIK beauftragt, Abläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt "Lucie T." abzuklären. Dabei ging es vor allem um eine unvoreingenommene Aufarbeitung des Falls D.H., ein bereits verurteilter Straftäter auf Bewährung, der wiederum straffällig wurde. Allfällige Fehler beziehungsweise gesetzliche und systemische Schwachstellen sollten aufgedeckt werden. Im Zentrum stand die Frage, welche Massnahmen getroffen werden sollten, damit ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.

Die SIK stützte sich bei ihren Abklärungen vor allem auf die Ergebnisse der administrativen Untersuchung von Andreas Werren, ehemaliger Leiter des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich, welche vom zuständigen Departement für Volkswirtschaft und Inneres (DVI) in Auftrag gegeben worden war. Zudem bewertete die Kommission die Massnahmen, die das DVI bereits umgesetzt hat und noch umsetzen wird.

Die SIK würdigt den umfangreichen und aussagekräftigen Bericht Werren positiv. Dieser Bericht hat bei der Abhandlung des Falls D.H. drei wesentliche Problemfelder aufgedeckt, die auch der Einschätzung der SIK entsprechen: Fallmanagement, Informationsmanagement, Risikomanagement.

Die SIK geht mit dem Fazit des Berichts Werren einig, dass ein Fehlverhalten nicht klar zugeordnet werden kann. Jede involvierte Stelle hat die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, hingegen zeigt sich eine Schnittstellenproblematik über den gesamten Strafvollzug. Es fehlte die Gesamtübersicht bzw. der rote Faden.

Politische Verantwortung

Die Verantwortung liegt letztlich beim Vorsteher des DVI. Notwendige Sofortmassnahmen und Gesetzesänderungen durch den Grossen Rat wurden bereits in die Wege geleitet. Das zuständige Departement DVI gibt in diesen Tagen eine Organisationsanalyse in Auftrag. Diese soll weitere Aufschlüsse geben, um entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Organisationsanalyse und die sich daraus ergebenden Massnahmen werden der SIK zur Kenntnis gebracht. Diese behält sich vor, Anträge zuhanden des Grossen Rats zu formulieren.

Schlussfolgerungen

Für die SIK sind die Massnahmen des DVI geeignet, die angesprochenen Problemfelder zu beheben. Ein Gutachten, auf das sich im Fall D.H. alle beteiligten Personen und Instanzen immer wieder verlassen haben, muss in bestimmten Zeitabständen hinterfragt werden. In einem komplexen Fall sollten im Vollzug auch Änderungen möglich sein. Damit kann einer komplizierten Persönlichkeitsstruktur Rechnung getragen werden. Damit die Gesamtübersicht gewährleistet ist, muss ein Fall immer aus einer Hand bearbeitet werden (Fall- und Informationsmanagement),Für die SIK ist klar, dass es trotz aller Massnahmen und Bemühungen keine absolute Sicherheit geben wird.

  • Grosser Rat