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Abläufe und Verantwortlichkeiten bei tödlichen Verkehrsunfällen abgeklärt :
Kommission für öffentliche Sicherheit legt Bericht an den Grossen Rat vor

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat Abläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit tödlichen Verkehrsunfällen im Aargau abgeklärt. Sie hat dabei in Einzelfällen Mängel festgestellt. Die SIK begrüsst die vom zuständigen Departement getroffenen Verbesserungsmassnahmen im Strassenverkehrsamt und empfiehlt weitere Massnahmen.

Auf Antrag der beiden Grossräte Otto Wertli (Aarau) und Jonas Fricker (Baden) hatte der Grosse Rat im Juli 2008 die SIK unter dem Vorsitz von Grossrat Dieter Egli (Windisch) beauftragt, Abläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit verschiedenen tödlichen Unfällen im Aargau abzuklären. Dabei ging es vor allem um Fragen des Führerausweisentzugs, der verkehrspsychologischen Gutachten zur Abklärung der Fahreignung sowie um die periodische Überprüfung der Fahreignung von über 70-jährigen Lenkerinnen und Lenkern. Das Strassenverkehrsamt (StVA) war in die Kritik gekommen, diesbezüglich eine zu large Praxis zu verfolgen.

Die SIK stützte sich bei ihren Abklärungen vor allem auf die Resultate der Untersuchung von Prof. René Schaffhauser, welche vom zuständigen Departement für Volkswirtschaft und Inneres (DVI) nach der genannten Kritik in Auftrag gegeben worden war. Zudem bewertete die Kommission die Massnahmen, die vom DVI in der Folge getroffen wurden.

Die SIK kommt zum Schluss, dass es in den untersuchten Fällen zu gravierenden Mängeln bei der Umsetzung und der Kontrolle der Administrativmassnahmen und der ärztlichen Untersuchungen gekommen ist. Die Ursachen liegen vor allem bei der komplexen Rechtslage, bei mangelnden spezifischen Fachkenntnissen sowie bei Kommunikations- und Führungsdefiziten im StVA. Die SIK stellt auch ungenügende Aufsicht und Kontrolle durch das verantwortliche Departement fest.

Die SIK begrüsst die Verbesserungsmassnahmen, welche das DVI getroffen hat. Sie sind zielgerichtet und geeignet, die angesprochenen Mängel zu beheben. Darüber hinaus schlägt die Kommission weitere Massnahmen vor, welche sie mit der Einreichung von entsprechenden Vorstössen im Grossen Rat einfordern wird.

Bei den Vorstössen geht es insbesondere um den besseren Informationsaustausch der verschiedenen Behörden, um den sofortigen vorsorglichen Führerausweisentzug nach Unfällen mit Todesfolge sowie um die Überprüfung des Hausarztsystems bei der ärztlichen Kontrolle der Fahreignung von über 70-jährigen Lenkerinnen und Lenkern. Mit einem parlamentarischen Auftrag will die SIK den Regierungsrat verpflichten, im Jahr 2010 dem Grossen Rat einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen abzuliefern.

Der Bericht der SIK wird voraussichtlich Ende Februar im Grossen Rat besprochen.

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