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Abgeltung der Leistungen der Kantonspolizei :
Regierungsrat beschliesst Ausführungsverordnung zum neuen Polizeigesetz

Mit Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes am 1. Januar 2007 sind die Gemeinden für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit auf ihrem Gebiet verantwortlich. Gemeinden, die diese Aufgabe nicht selber wahrnehmen, müssen die entsprechenden Leistungen bei der Kantonspolizei einkaufen. Während einer Übergangszeit von zwei Jahren ist dies zu einem reduzierten Ansatz möglich.

Nach Anhörung der Gemeinden hat der Regierungsrat die "Verordnung über die Abgeltung der Leistungen der Kantonspolizei durch die Gemeinden" verabschiedet. Diese regelt einerseits die Abgeltung für die Leistungen der Kantonspolizei für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit und anderseits die Abgeltung für die Unterstützungsleistungen der Kantonspolizei in Bereichen wie Informatik, Weiterbildung und Funk. Aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden wurden die Verrechnungsansätze für die Unterstützungsleistungen der Kantonspolizei im Bereich Informatik reduziert, weil hier die Zusammenarbeit auch für die Kantonspolizei einen grossen Nutzen bringt.

Verschiedene Bemessungskritieren

Für die Höhe der Abgeltung an die Kantonspolizei für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit fallen neben der Einwohnerzahl auch die Anzahl Strafanzeigen und Verkehrsunfälle ins Gewicht. Hinzu kommen weitere Faktoren, wie zum Beispiel Einkaufszentren, gefahrenträchtige Verkehrssituationen und andere Kriterien, die erfahrungsgemäss eine hohe Präsenz der Polizei erfordern. Das Ergebnis sämtlicher Faktoren führt schliesslich zur Einstufung in eine von vier Kategorien mit unterschiedlichen Kosten pro Einwohner bzw. Einwohnerin.

Mehrheit der Gemeinden stellt eigene Polizeikräfte

Der Regierungsrat begrüsst, dass im Bereich der lokalen Sicherheit viele Gemeinden eigene Gemeinde- und Regionalpolizeien realisieren bzw. bereits bestehende Lösungen ausbauen. Die vom Gesetz vorgesehene Aufgabenteilung kann damit optimal umgesetzt werden. Mit der Verabschiedung der Verordnung sind nun alle rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der neuen Sicherheitsarchitektur im Kanton Aargau vorhanden. Die Verordnung wird zusammen mit dem neuen Polizeigesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Hinweis:
Die Unterlagen (Begleitbericht, Verordnung, Mustervereinbarung) sind unter www.ag.ch/kantonspolizei abrufbar.

  • Regierungsrat