Abfallgebühren in über zwei Dritteln der Aargauer Gemeinden einwandfrei verursachergerecht
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Nur zehn Gemeinden kennen gar keine oder keine verursachergerechten Gebühren bei der Kehrichtentsorgung
Bei 148 Aargauer Gemeinden gibt es bezüglich verursachergerechter Abfallgebühren keinerlei Vorbehalte. Dies ergab eine Erhebung der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Rund ein Fünftel der Gemeinden hat keine mengenabhängige Gebühr für das Grüngut. Die zehn Gemeinden ohne mengenabhängige Gebühr für die Kehrichtentsorgung sind aufgefordert, ihr Abfallreglement anzupassen.
Ende 2011 lief für die Aargauer Gemeinden die Frist ab, die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung nach dem Verursacherprinzip mit entsprechenden Gebühren zu regeln. Dies schreibt die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes so vor. Die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat deshalb eine Bestandesaufnahme gemacht. Sie hat die Abfallreglemente aller Gemeinden auf verursachergerechte Gebühren überprüft. Gemeinden, die gegen die rechtlichen Vorgaben verstossen, werden nun auf die Mängel aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre Abfallreglemente zu überprüfen und anzupassen.
Verursachergerecht bedeutet mengenabhängig
Eine verursachergerechte Gebühr muss zwingend eine mengenabhängige Komponente enthalten, beispielsweise eine Gebühr pro Abfallsack oder eine Gebühr nach Gewicht. Die Erhebung einer Grundgebühr für verursacherunabhängige Kosten (z.B. Einsammeln des Kehrichts oder kommunale Sammelstrukturen) wird empfohlen. Wird lediglich eine Grundgebühr erhoben, gilt dies nicht als verursachergerecht, auch wenn die Grundgebühr nach Haushalts- oder Wohnungsgrösse abgestuft ist.
Verursacherprinzip mehrheitlich gut umgesetzt
In 166 Gemeinden des Kantons Aargau wird die Siedlungsabfallentsorgung verursachergerecht finanziert. Bei achtzehn dieser Gemeinden zeigen sich gewisse Auffälligkeiten beim Kostendeckungsgrad, sei es wegen sehr tiefen oder sehr hohen mengenabhängigen Gebühren. Bei den Abfallreglementen von zehn Gemeinden besteht eindeutiger Handlungsbedarf. Zwei dieser Gemeinden erheben überhaupt keine Abfallgebühren, acht erheben keine mengenabhängige Kehrichtgebühren, sondern lediglich eine Grundgebühr. Bei 43 Gemeinden ist das Verursacherprinzip im Teilbereich der Grüngutentsorgung nicht umgesetzt. Diesen Gemeinden wird eine Überprüfung und Anpassung der Finanzierung der Grüngutentsorgung empfohlen.
Abfallreglemente müssen angepasst werden
Die zehn Gemeinden ohne mengenabhängige Kehrichtgebühr sind aufgefordert, die Anpassung ihres Abfallreglements rasch an die Hand zu nehmen. Bei den 43 Gemeinden ohne verursachergerechte Grüngutentsorgung und den achtzehn Gemeinden mit Auffälligkeiten bei der Kostendeckung empfiehlt die Abteilung für Umwelt, das Finanzierungsmodell und die damit verbundenen Gebühren zu überprüfen und das Reglement bei Bedarf anzupassen.