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Abbau von Handelshemmnissen durch Konkordat :
Diskriminierungsfreier Marktzugang für Aargauer Hersteller

Die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) will die Gesetzgebung für das Bauen harmonisieren und den Markzugang für aargauische Bauprodukte innerhalb der Schweiz und im Ausland sichern. Der Kanton plant den Beitritt zu diesem Konkordat und führt dazu eine Anhörung durch.

Weder innerhalb der Schweiz noch im Verhältnis zu den europäischen Ländern können heute Bauprodukte allgemein und frei gehandelt werden. Bund und EU bemühen sich darum, den Markt zu liberalisieren. Nur wenn der Aargau bei dieser Harmonisierung mitmacht, darf er erwarten, dass seine Produkte in den anderen Kantonen oder im Ausland frei abgesetzt werden können.

Im EU-Raum regelt die sogenannte Bauprodukterichtlinie die technischen Anforderungen an Bauprodukte und Bauwerke. Die Richtlinie wird bewirken, dass von EU-Stellen für ein Produkt erteilte Zertifikate und Prüfatteste in der ganzen EU anerkannt sein werden. Für die Schweiz ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre Normen ebenso zu harmonisieren und dem europäischen Recht anzupassen. Nur so kann sie in bilateralen Verträgen die gegenseitige Anerkennung von technischen Vorschriften und Prüfstellen aushandeln und technische Handelshemmnisse im internationalen Handelsverkehr abbauen.

Soweit der Bund zuständig ist, regelt vor allem das Bundesgesetz über Bauprodukte die Umsetzung dieses internationalen Rechts. Das Konkordat will in Ergänzung dazu im kantonalen Zuständigkeitsbereich eine Harmonisierung der technischen Normen bewirken, so dass namentlich das Bundesgesetz durch Anforderungen an Bauwerke nicht unterlaufen werden kann.

Die Zielsetzung des Konkordats, technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und dem Ausland, aber auch zwischen den Kantonen, abzubauen, ist unumstritten. Bevor allerdings der Grosse Rat über einen Beitritt beschliesst, führt das Baudepartement eine Anhörung durch. Interessierte Personen haben die Möglichkeit, bis Ende Jahr ihre Meinung dem Kanton mitzuteilen.

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