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Ab sofort Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern

Die Wetteraussichten für das Osterwochenende deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund gilt im ganzen Kanton Aargau ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erlassen das Feuerverbot gestützt auf das geltende Brandschutzrecht ab sofort für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und an Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.

Das Verbot wurde notwendig, weil der Waldboden nach den ausgebliebenen Niederschlägen weiter ausgetrocknet ist und sich die Brandgefahr deshalb deutlich erhöht hat. Nebst dem Feuerverbot ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen Niederschlägen wieder aufgehoben.

Beim Feuer im Freien ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- bei Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im Freien nicht feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuerstellen erst verlassen, wenn die verbleibende Glut gelöscht ist.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.

Der KFS und die AGV rufen die Bevölkerung dazu auf, durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden beizutragen.

  • Staatskanzlei